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Donnerstag, 29 September 2016 00:28

Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

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Was sind HBCD-haltige Dämmstoffe?
Hexabromcyclododecan (HBCD) wird u. a. als Flammschutzmittel in Dämmstoffen aus Polystyrol (Styropor) eingesetzt, aber auch in Textilien und Möbeln. HBCD gehört zu den persistenten (schwer abbaubar) organischen Schadstoffen.

Rechtliche Grundlagen
Nach der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP) müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, so entsorgt werden, dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden.

Abfallrechtliche Einstufung
Seit dem 11. März 2016 gibt es eine direkte Verbindung zur Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV) über einen darin enthaltenen dynamischen Verweis (Nr. 2.2.3). Gemäß dieser Verordnung werden HBCD-haltige Dämmstoffe ab dem 30. September 2016 den gefährlichen Abfällen unter dem Abfallschlüssel 17 06 03* (anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält) zugeordnet.

Ausschluss von der Entsorgungspflicht
Gemäß der Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung (ausgeschlossene Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten) ist der Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 06 03* von der Entsorgung durch den ZAOE ausgeschlossen!

Wie können HBCD-haltige Dämmstoffe entsorgt werden?
Der Erzeuger hat sicherzustellen, dass HBCD-haltige Dämmstoffe bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen getrennt gesammelt werden! Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann nur in zugelassenen thermischen Behandlungsanlagen erfolgen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE), 01445 Radebeul - www.zaoe.de