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Freitag, 23 Februar 2018 02:12

Zur heutigen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in deutschen Großstädten

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22.02.2018 - Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu ggf. möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge hätte auch bei einem entsprechenden Urteil keine Auswirkungen auf Sachsen.
 
Ziel in Frage kommender Fahrverbote soll die dauerhafte Einhaltung der seit 2010 geltenden Grenzwerte der EU für die Luftbelastung mit Stickoxiden sein.

In Sachsen hat es in den vergangenen Jahren ausschließlich in Chemnitz, Leipzig und Dresden Überschreitungen der geltenden Grenzwerte gegeben, die jedoch deutlich geringer waren als in westdeutschen Ballungsräumen. Im Jahr 2017 wurden die Grenzwerte an den Messstellen sogar vollständig eingehalten.

Neben den Messungen erfolgt ergänzend für bewohnte Hauptstraßen eine Bestimmung der Werte über Modellrechnungen. An wenigen Kilometern Straßenabschnitten in Dresden und Leipzig treten danach kalkulatorisch noch Überschreitungen auf.

Beide Städte überarbeiten derzeit ihre Luftreinhaltepläne, um schnellstmöglich zu weiteren Verbesserungen zu gelangen. Es wird davon ausgegangen, dass dabei mildere Maßnahmen als Fahrverbote für komplette Dieselflotten ausreichen, um die bestehenden Grenzwerte künftig dauerhaft einzuhalten. Die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in Dresden und Leipzig wird von den zuständigen Landesbehörden fachlich unterstützt.

Im Übrigen: Leipzig als Ort der heutigen Verhandlung ist keine Folge einer besonderen Betroffenheit der Stadt, sondern ergibt sich ausschließlich daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig hat.

Weitere Informationen

  • Quelle: SMUL - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft