Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Dienstag, 01 Mai 2018 00:59

Wer zahlt, wenn...

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
...der Keller unter Wasser steht? 
 
Köln, 30.04.2018 (lifePR) - .
  • Umfassender Versicherungsschutz im Falle von Starkregen und Überschwemmungen nur mit Elementardeckung
  • Herkömmliche Wohngebäude- und Hausratversicherungen nicht ausreichend
  • Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall
Die Starkregensaison hat noch gar nicht richtig angefangen, schon standen in Deutschland wieder die ersten Keller unter Wasser. Besonders hart erwischten die Unwetter in der Nacht von Sonntag auf Montag Gebiete in der Eifel und rund um Aachen. Laut Polizeiangaben sind allein in dieser Region innerhalb eine Stunde über 300 Notrufe eingegangen.


Unwetter hinterlässt Chaos

Durch starke Regenfälle können an Industrieanlagen, Häusern, Hausrat und Autos hohe Schäden entstehen. Nicht selten stehen Hausbesitzer, aber auch Mieter nach dem Unwetter vor großem Chaos. Es stellt sich aber nicht nur die Frage, wie das Gebäude schnellst- und bestmöglich wieder instand gesetzt werden kann, sondern auch wer die Kosten dafür trägt. Wer also zahlt in diesen Fällen?


Essentieller Elementarschutz

Was viele nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Nur dann übernimmt die Versicherung Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks“, erklärt Dr. Harald Neugebauer, Leiter der Schadenabteilung bei der Gothaer.
Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt wiederum für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert.


60 Prozent der Deutschen nicht umfassend vor Naturereignissen geschützt

„Eine Elementarversicherung sollte immer zusätzlich zu einer Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden“, so Neugebauer. Denn nur so seien beispielsweise auch Schäden durch Unwetter und Rückstaus in der Kanalisation gedeckt.
Alarmierend: Genau dieser Schutz fehlt laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 60 Prozent der Deutschen.


Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?
Tipps von Gothaer Experte Dr. Harald Neugebauer
  • Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihre Versicherung so schnell wie möglich über einen Schadenfall zu informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
  • Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände aus dem Keller, sofern ohne Gefährdung möglich, in Sicherheit bringen.
  • Dokumentieren! Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
  • Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer halten.
  • Archivieren! Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.

Weitere Informationen

  • Quelle: Gothaer Versicherungsbank VVaG, 50969 Köln - www.gothaer.de