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Mittwoch, 12 Dezember 2018 00:12

Waldschutzsituation im Landkreis Meißen

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In den sächsischen Wäldern aller Waldeigentumsarten hat in diesem Jahr die Waldschutzsituation insbesondere in den Fichtengebieten ein bislang ungekanntes Ausmaß erreicht. Fachleute sprechen sogar von der größten Borkenkäferkalamität seit 1946. Ausgelöst wurden diese durch die Herbst- und Winterstürme 2017/2018 und den langanhaltenden trockenen Sommer.

Auch im Landkreis Meißen verschärft sich auf Grund dessen die Waldschutzsituation zunehmend. Auf den Revierbegängen der Forstbeamten durch die Wälder des Landkreises Meißen wurden insbesondere in unseren Kiefernbeständen wieder Befallsherde des Blauen Kiefernprachtkäfers (Borkenkäfer) und in den Lärchenbeständen der Befall durch den Lärchenborkenkäfer festgestellt.

Die Befallsentwicklung vollzieht sich dabei regional sehr unterschiedlich. Werden befallene Bäume entdeckt, sollte rasch gehandelt werden. Steigen die Temperaturen über 23° C an, beginnen die Käfer zu schwärmen. Die Schädlinge suchen sich dann geeignete Brutbäume, um ihre Eier in der Rinde abzulegen. Der Befall wird meist durch Spechte angezeigt, die nach den Larven in der Rinde suchen. Die Rinde ist dann entweder weitgehend abgefallen oder durch die Spechteinhiebe gerötet. Die Krone der befallenen Kiefern ist fast immer noch benadelt und grün bzw. nur leicht verfärbt.

Als wesentliche Maßnahmen einer integrierten Borkenkäferbekämpfung sind zu nennen:
  • schnelle Erkennung und Beräumung des frischen Stehendbefalls vor Beginn der Schwärmzeit des Käfers bis spätestens Ende März 2019
  • Minimierung des Brutangebots durch zügige Aufbereitung von Wurf- und Bruchholz
  • die Vermeidung des „Frischeinschlages“ von Holz in gesunden Beständen zur Entlastung der angespannten Holzmarktsituation

Die Verpflichtung des Waldbesitzers zur Bekämpfung von Forstschädlingen ergibt sich aus § 4 Abs.1 der Sächsischen Pflanzenschutzverordnung.

Hiernach sind private und körperschaftliche Waldbesitzer verpflichtet, zur Massenvermehrung neigende Schadorganismen, deren Auftreten insbesondere zu einem flächenhaften Absterben von Waldbeständen führen kann, im erforderlichen Umfang unverzüglich zu bekämpfen oder bekämpfen zu lassen. Insbesondere sind deshalb Verantwortungsbewusstsein und auch Eigeninitiative des Waldbesitzers gefragt. Beim Erkennen von Befallssymptomen sollte deshalb umgehend gehandelt werden.

Zur Klärung von Fraglichkeiten und Unklarheiten stehen Ihnen die Revierleiter des Referates Privat- und Körperschaftswald im Forstbezirk Dresden beim Staatsbetrieb Sachsenforst und die untere Forstbehörde des Landkreises Meißen gern zur Verfügung. Haben Sie deshalb keine Scheu und wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren zuständigen Revierförster. Beratungen zu diesem und anderen Problemen sind generell kostenlos.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen, 01662 Meißen - www.kreis-meissen.org