Das Kreisverkehrsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassung informiert, dass ab sofort Kennzeichenkombinationen mit 4 Ziffern im Landkreis Meißen möglich sind.
Zu beachten gilt hierbei, dass max. 8 Zeichen auf einem amtlichen Kennzeichen geprägt werden dürfen. Bei den Unterscheidungszeichen „MEI“, „GRH“ und „RIE“ ist daher bei einer 4-stelligen Ziffernkombination nur 1 Buchstabe in der Erkennungsnummer zulässig. Wird das Unterscheidungszeichen „RG“ gewählt, können 2 Buchstaben und 4 Ziffern in der Erkennungsnummer verwendet werden. Möchten Sie ein Wunschkennzeichen online reservieren, beachten Sie bitte die hierzu aufgeführten Hinweise unter http://www.kreis-meissen.org/89.html#a_327.