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Samstag, 14 März 2020 00:28

Neue Regelung für Veranstaltungen im Landkreis Meißen

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Aktuell der sicherste Ort, da sind sich Virologen wie Hausärzte einig, sind die eigenen vier Wände. Die Zahl der Corona-Erkrankungen hat sich aktuell im Landkreis Meißen seit gestern von 5 auf 8 erhöht. Dennoch ist diese Bilanz kein Grund zur Sorglosigkeit. Der Freistaat hat mit Datum 10. März 2020 einen Erlass zum „Umgang mit Großveranstaltungen“ veröffentlicht. Die Landkreise und Kreisfreien Städten wurden angewiesen, bei Abwägung zur Durchführung bzw. Absage von größeren Veranstaltungen wie folgt vorzugehen:

Großveranstaltungen über 1.000 Personen sind abzusagen; bei unter 1.000 Teilnehmern muss eine Risikobewertung vorgenommen werden, was auch für Kultur- und Sportveranstaltungen vor allem mit Besuchern aus betroffenen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern gilt, Veranstaltungen in Gesundheits- und Pflegeinrichtungen sollten gut abgewogen werden. Analog dieser Regelung hat der Landkreis Meißen am Freitagvormittag eine Allgemeinverfügung mit ähnlichem Inhalt erlassen. Nach gründlichen Diskussionen und einer erneuten Risikobewertung durch das Gesundheitsamt wurde diese Verfügung am Mittag geändert. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Meißen Janet Putz erklärte dazu: „Das Risiko einer Ansteckung und damit Verbreitung ist ebenso bei Veranstaltungen unter 100 Teilnehmern groß. Nach intensiver Diskussion haben wir uns auch mit Blick auf das bevorstehende Wochenende dazu entschlossen, diese Änderung vorzunehmen. Ich kann die Landkreisbewohner und ihre Gäste nur herzlich bitten, sich besonnen zu verhalten, um sich und andere nicht zu gefährden.“ Die Verfügung steht im Internet der Landkreisverwaltung und erhält Rechtskraft mit der Veröffentlichung in der Sächsischen Zeitung am Sonnabend, dem 14. März 2020.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de