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Freitag, 20 März 2020 00:50

Corona - Test nur bei Symptomen

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Abstand halten ist die Forderung in diesen Tagen. Die Zahl der Corona-Patienten hat sich im Landkreis Meißen auf 16 erhöht, 185 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Es sei äußerst wichtig, so Landrat Arndt Steinbach, dass jeder Bürger, jede Bürgerin die restriktiven Anordnungen einhält.

„Es muss uns gelingen, die Verbreitung des neuartigen Virus zu verlangsamen“, erklärte Arndt Steinbach auf der Krisensitzung des Landkreises.Täglich zehn Uhr beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel die Entwicklung zum Thema Corona-Epidemie im Landkreis Meißen.

Seit Beginn der Woche werden überall im Freistaat die Kapazitäten der intensivmedizinischen Versorgung erhöht. Der Landkreis Meißen prüft gegenwärtig die technischen wie räumlichen Voraussetzungen für zusätzliche Beatmungsplätze. Im Freistaat bereiten sich auch Rehabilitationskliniken darauf vor, Corona-Patienten aufzunehmen. „Wir erwarten in den nächsten Tagen einen weiteren Anstieg“, erklärte Amtsärztin Petra Albrecht. Alle medizinischen Kapazitäten rund um das neuartige Virus seien darauf gerichtet, Menschen mit Symptomen einer Corona-Erkrankung zu testen und zu behandeln. In diesem Zusammenhang verweist das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung darauf, dass nur „berechtigte Verdachtsfälle getestet werden“. Das sind Menschen, die sich nachweislich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, engen Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatten und Symptome aufweisen. Unzulässig ist die Forderung von Arbeitgebern, Angestellte zu einem Corona-Test aufzufordern. „Hier wird nicht getestet, das wissen auch die niedergelassenen Kollegen, die zum Test überweisen. Und eine solche Forderung ist ungesetzlich“, so die Amtsärztin.


Kontrolle geregelt

Unsicherheit gab es auf kommunaler Ebene bei der Frage nach den Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung mit Blick auf Läden und Gaststätten. Der Freistaat erklärt dazu, dass die Polizeibehörden die Aufsicht verantworten, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt das Kreisordnungsamt.


Geschlossen

Und ein Hinweis noch zur Kfz-Zulassung, die für den Besucherverkehr geschlossen ist. Kfz-Zulassungen sollten bitte über die Zulassungsdienste geregelt werden. Privatpersonen werden bei dringlichen Anliegen und zu einem vorab vereinbarten Termin empfangen. Die Zulassung ist nur am Standort Meißen möglich. Terminvereinbarungen bitte über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 03521-7251563.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de