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Donnerstag, 26 März 2020 00:55

Corona - Aktuelle Informationen zur Situation im Landkreis Meißen (25.03.2020)

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Die Zahl der an COVID-19-Erkrankten im Landkreis Meißen lag am Mittwoch bei 38, sechs Patienten werden derzeit stationär behandelt, 349 Personen befinden sich in Quarantäne. Eine 86jährige Patientin ist infolge einer COVID-19-Erkrankung begleitet von einer Reihe Vorerkrankungen verstorben.
 
Aus der Quarantäne entlassen

Es gibt aber auch gute Nachrichten. So berichtete Amtsärztin Petra Albrecht, dass die ersten Quarantäne“patienten“ sich wieder frei bewegen können. Der weitaus größere Teil hat in den 14 Tagen keine Symptome einer COVID-19-Infizierung entwickelt. Die Situation sei im Landkreis Meißen überschaubar, so die Amtsärztin. Während es in anderen Regionen kaum mehr möglich ist, die Kontaktpersonen eines positiv getesteten Falls zu ermitteln, sei der Landkreis Meißen dazu noch in der Lage. Doch eine Voraussage zur Entwicklung in den nächsten Tagen ist nicht möglich. Und somit bereiten sich die Elblandkliniken am Standort Meißen weiter auf eine Vielzahl schwerstkranker Corona-Patienten vor.


Geänderter Fahrplan

Der Landkreis Meißen wird in den nächsten Tagen den öffentlichen Personennahverkehr reduzieren. „Wir beginnen 4 bzw. 4:30 Uhr mit dem Berufsverkehr“, erklärte der 2. Beigeordnete des Landkreises Andreas Herr, „und werden tagsüber nach dem Wochenendfahrplan unterwegs sein.“ Auf Nachfrage erklärte Andreas Herr, dass die Sicherheitsabstände – eine Forderung des Robert-Koch-Instituts auch für den öffentlichen Nahverkehr – strikt eingehalten werden: „Eigentlich könnten noch weniger Busse fahren, aber dann wird es räumlich enger, was wir ja unbedingt vermeiden wollen.“


Weitere Kontrollen

Die Kontrollen der Polizei haben am Dienstag, dem 24. März, rund 50 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen ergeben. Darunter waren auch wieder Gruppenbildungen. Allerdings hat sich die Lage insgesamt im Vergleich zum Vortag entspannt. Die Kontrollen werden fortgesetzt.


Wochenmärkte sind untersagt

Unklarheiten gab es mit Verweis auf die Allgemeinverfügung zu Ausgangbeschränkungen und Veranstaltungsverbote vom 22. März zum Thema Wochenmärkte. Das sächsische Sozialministerium erklärt dazu: „Wochenmärkte sind seit dem 23.03.2020 von den Ausgangsbeschränkungen betroffen und deshalb ist deren Durchführung nicht mehr möglich. Auf Wochenmärkten ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Passanten nicht möglich. Zudem werden Wochenmärkte intensiv auch von älteren Menschen frequentiert. Mit der Allgemeinverfügung »Veranstaltungen« vom 20.03.2020 war die Durchführung noch erlaubt. Allerdings wurde diese Erlaubnis mit der Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkung« vom 22.03.2020 zum Schutze der Bevölkerung eingeschränkt.“

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de