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Mittwoch, 01 April 2020 00:45

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen (31.03.2020)

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Im Landkreis Meißen hat sich die Zahl auf 77 positiv getestete Personen innerhalb eines Tages erhöht, sechs werden weiterhin stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch.
 
Weltweit sind 787.010 Menschen an Covid-19 erkrankt. In Deutschland sind es Stand 31. März, 8:15 Uhr, 61.913, im Freistaat Sachsen 1.882 Infizierte. Im Landkreis Meißen hat sich die Zahl auf 77 positiv getestete Personen innerhalb eines Tages erhöht, sechs werden weiterhin stationär behandelt, zwei davon intensivmedizinisch.

Es gibt nach Information des Vorstandes der Elblandkliniken Frank Ohi, neun stationär aufgenommene Patienten mit einem Verdacht auf Covid-19. Die Ergebnisse sollen heute vorliegen. 231 Personen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation, 12 vor Wochen positiv Getestete konnten die Quarantäne am Dienstag beenden. Diese immer noch moderate Entwicklung mit derzeit einem Todesfall im Landkreis Meißen sei aber absolut kein Grund zur Sorglosigkeit, mahnte Landrat Arndt Steinbach. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit nach wie vor sehr hoch ein.

Und die Landkreisbewohner halten sich in großer Mehrheit an die Regeln der Allgemeinverfügung. Gestern, so die Polizei, gab es bei intensiven Kontrollen zwei Verstöße nur in Meißen, darunter wiederum eine alkoholisierte Gruppe mit acht Personen. Eine Strafanzeige ist die Konsequenz. Amtsärztin Petra Albrecht verwies im Krisenstab auf die Anordnung des Freistaates, weitere Rückkehrer unbedingt zu testen: „Wir haben derzeit keine Informationen, ob beispielsweise Urlauber auch aus dem Landkreis Meißen zurückgeholt worden sind.“ Jeder Rückkehrer sei verpflichtet, sich im Gesundheitsamt zu melden.


Öffentlicher Nahverkehr

Die Unternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) haben ihre Fahrpläne der bis zu 75 Prozent reduzierten Nachfrage angepasst. Bereits seit dem 20. März ist der regionale VVO-Nachtverkehr eingestellt, das sind im Landkreis Meißen die Linien 404N und 477. Seit dem 23. März gilt zudem der Ferienfahrplan, da die Schulen geschlossen sind. Die beiden Bürgerbusse rund um Lommatzsch (Linie 500) und in der Gemeinde Käbschütztal (Linie 501) wurden am 30. März bis auf weiteres eingestellt. Der Saisonstart der Stadtrundfahrt Meißen und der Linie M von Meißen nach Moritzburg wird ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Alle Informationen bitte unter www.vg-meissen.de


Wochenmärkte

Mit Datum 1. April sind mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel und in Markthallen mit folgendem Sortiment erlaubt: Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf. Darauf verständigte sich die Staatsregierung am 29. März. Die Schließung der Wochenmärkte in Sachsen wenige Tage zuvor war für viele Direktvermarkter und regionale Produzenten ein existentielles Problem. Jetzt haben sie wieder eine Perspektive. An den mobilen Verkaufsständen, so der wichtige Hinweis aus dem sächsischen Sozialministerium, gilt, was derzeit überall das Gebot der Stunden ist: Mindestens zwei Meter Abstand halten und auf die Hygiene achten! Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther begründet die Änderung der Verordnung in rascher Folge: „Wir haben in den zurückliegenden Tagen bzw. Wochen massive Einschnitte beschlossen. Dazu gehört auch, nachzusteuern, wo es notwendig ist.“


Abfallentsorgung

Der Abfallzweckverband Oberelbe informiert über die Schließung der Wertstoffhöfe bis auf weiteres. Änderungen gibt es bei der Sperrmüllentsorgung. Sie kann weiterhin mit Karte angemeldet werden, doch müssen zum vereinbarten Termin die Gegenstände vor dem Haus liegen. „Ein kompletter Service wie bisher“, informierte der 2. Beigeordnete des Landkreises Andreas Herr den Krisenstab, sei leider momentan nicht möglich. Informationen unter www.zaoe.de


Unternehmen

Unternehmen der Gastronomiebranche fragen nach individuellen Bescheiden aus dem Gesundheitsamt zur angeordneten Schließung des jeweiligen Lokals, um Hilfen des Freistaates Sachsens bzw. des Bundes zu beantragen. Grundlagen für diese Hilfen sind ausschließlich die Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen. Eines zusätzlichen Bescheides des Gesundheitsamtes bedarf es dafür nicht.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de