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Sonntag, 26 April 2020 12:45

Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe startet

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Zuschuss zur Ausbildungsvergütung kann jetzt bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.
 
Die von der Corona-Krise betroffenen Ausbildungsbetriebe in Sachsen werden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unterstützt. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums hat das sächsische Kabinett am 21. April 2020 verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben.

Der einmalige Zuschuss in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für 6 Wochen (1,5 Monate) kann von den Ausbildungsbetrieben ab Montag 27. April 2020 bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden. Die dafür erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Erläuterungen zum Hilfsprogramm stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen www.lds.sachsen.de zur Verfügung. Außerdem können An- und Rückfragen zum Programm auch an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de