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Sonntag, 26 April 2020 12:46

Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen und zur Öffnung der Friseursalons ab 4. Mai 2020

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Im Landkreis Meißen wurden bis heute 212 Personen positiv auf Covit-19 getestet, davon ist bei 161 die häusliche Quarantäne beendet. 104 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation. 10 Erkrankte werden aktuell stationär betreut, davon 3 auf der Intensivstation. 14 Personen sind insgesamt verstorben.
 
Friseursalons dürfen unter Einhaltung verbindlicher Schutzmaßnahmen ab 4. Mai wieder öffnen.

Ab Montag, dem 4. Mai, dürfen Friseure ihre Salons wieder öffnen und die meisten ihrer Dienstleistungen wieder anbieten. Voraussetzung für die Lockerung dieser Corona-Schutzmaßnahme ist die Einhaltung von verbindlichen Schutzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl auf Seiten der Friseurinnen und Friseure als auch auf Seiten der Kundschaft. Außerdem soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden - etwa indem die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt wird. Beim Betreten des Salons müssen sich Kundinnen und Kunden die Hände waschen oder desinfizieren und bei jedem Kunden und jeder Kundin sind die Haare zu waschen.

Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht gestattet. Beschäftigte und Kundschaft mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber dürfen sich generell nicht im Friseursalon aufhalten. Zudem sollen Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen. So könnten Infektionsketten nachvollzogen werden.

Die einzuhaltenden Hygienevorschriften ergeben sich aus einem verbindlichen Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Er basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die BGW berät Friseurinnen und Friseure zu den verbindlichen Regeln und kontrolliert auch deren Einhaltung vor Ort. Weitere Informationen zu den Arbeitsschutzstandards in Friseursalons sind unter www.bgw-online.de zu finden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de