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Dienstag, 28 April 2020 00:39

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen (27.04.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es 214 positiv auf COVID-19 getestete Personen. Davon haben 163 die häusliche Quarantäne beendet. 12 Erkrankte werden stationär betreut, 4 auf der Intensivstation. 92 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Isolation. 14 Personen sind insgesamt verstorben.

Wann und vor allem bei welchen Themen gibt es die nächsten Lockerungen im restriktiv geregelten Corona-Alltag? Sachsen hat gemeinsam mit Sachsen-Anhalt weitere Maßnahmen abgestimmt. Dazu gehört auch ein Katalog an Forderungen, mit dem die beiden Ministerpräsidenten in die nächste Beratungsrunde mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai gehen wollen. Zunächst öffnen am Montag, dem 4. Mai, die Friseure ihre Salons. Voraussetzung sind strenge Hygieneregeln, die in den Geschäften in dieser Woche vorbereitet werden. Zu den verbindlichen Schutzmaßnahmen gehören u.a. ein Mund-Nasen-Schutz für Friseure und Kunden, das Händewaschen oder -desinfizieren beim Betreten des Salons und das Waschen der Haare.

Die Statistik rechtfertigt die Vorsicht bei jeder kleinen Lockerung im Alltag. In Deutschland gibt es derzeit 157.770 bestätigte Corona-Erkrankungen, das sind 1.018 mehr als am Vortag. 5.976 Menschen sind insgesamt verstorben und 112.000 Infizierte genesen. Im Landkreis Meißen wurden insgesamt 214 Menschen positiv getestet, 163 konnten die Quarantäne beenden. 12 Patienten befinden sich in stationärer Behandlung, vier davon auf der ITS. Für 92 Kontaktpersonen heißt es für zwei Wochen „häusliche Isolation“.

In Vertretung der Amtsärztin leitete heute Dr. Nicole Rodewald die Krisenstabsitzung und informierte zunächst über einen Corona-Handlungsleitfaden des Freistaates für Kindertageseinrichtungen und Schulen: „Der Katalog regelt die Hygienevorschriften bis zu den Pausenzeiten und legt fest, wann getestet werden muss.“ Ähnliche Anweisungen gibt es inzwischen auch für die ambulante sowie stationäre Intensivpflege und für Außenwohngruppen.

Wie wichtig solche Regelungen sind, zeigt ein Vorfall am Wochenende, wo der Rettungsdienst zu einem Patienten mit Atembeschwerden gerufen wurde. In dem Raum hielten sich drei mit Corona infizierte Familienangehörige auf. Über diese kritische Situation war der Rettungsdienst jedoch vorab nicht informiert worden. Die dringend benötigten Rettungsassistenten mussten daher in Quarantäne geschickt werden. Der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel kritisierte das verantwortungslose Verhalten der Familie: „Wir haben den Fall auch mit der Leitstelle besprochen und ich hoffe sehr, dass es ein Einzelfall bleibt.“ Rechtliche Konsequenzen gegen die Familie werden derzeit geprüft!

Auch das Verhalten einiger Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln, wo eine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist, muss als rücksichtslos bewertet werden, wenn dieser Schutz absichtsvoll nicht angelegt wird. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz zitierte aus einem Brief der sächsischen Staatsministerin Petra Köpping an die Sachsen: „In diesem Schreiben ist geregelt, in welchen Bereichen seit dem 20. April eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.“ Um sich und andere wirksam gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 zu schützen, kommt es auf eine gute Händehygiene und das Abstandhalten (mindestens 1,50 Meter) an. Ergänzend dazu wurde ab dem 20. April 2020 das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Die Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Aufenthalt in Geschäften.

Laut Polizeibericht kam es am Wochenende zu 44 Ordnungswidrigkeiten. Hingegen ruhig verlief die Demonstration der Wirte entlang des Angers in Altkötzschenbroda in Radebeul, die mit dieser Aktion auf ihre derzeit besonders schwierige Wirtschaftslage aufmerksam machen wollten.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de