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Freitag, 15 Mai 2020 00:54

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen (14.05.2020)

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Aktuell liegen im Landkreis Meißen 227 positive Testergebnisse vor, für 201 ehemals Infizierte ist die häusliche Quarantäne beendet. Neun Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der Intensivstation des Fachkrankenhauses Coswig. 19 Menschen sind an bzw. mit Covid-19 verstorben. Und es gibt 52 Kontaktpersonen in häuslicher Isolation.

Eine Allgemeinverfügung regelt den Betrieb der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, der Kindertagesstätten (Horte, Kindergärten, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen) sowie der Kindertagespflege im Freistaat Sachsen im Kontext mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie. Die Verfügung thematisiert ausschließlich den Unterricht; Schulveranstaltungen und der Sportunterricht an Grund- wie Förderschulen finden nicht statt. Und doch ist es die allmähliche Rückkehr in einen geordneten Schulalltag, auch wenn dafür noch ein großes Stück Weg zurück zu legen ist.

Die aktuelle Statistik gibt jedoch Hoffnung! So stieg die Zahl der positiv getesteten Personen deutschlandweit im Vergleich zum Vortag (13. Mai 2020) um 933, in Sachsen sind es 69 neue positive Testergebnisse, in Mecklenburg-Vorpommern lediglich drei, in Bayern hingegen 178. Die Zahlen im Landkreis Meißen: Es liegen 227 positive Testergebnisse vor, für 201 ehemals Infizierte ist die häusliche Quarantäne beendet, neun Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der Intensivstation des Fachkrankenhauses Coswig. 19 Menschen sind an bzw. mit Covid-19 verstorben. Und es gibt 52 Kontaktpersonen in häuslicher Isolation.

Aktuell ist das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung vor allem mit der Beratung, Begutachtung und Genehmigung von Hygienekonzepten befasst. Amtsärztin Petra Albrecht informierte auf der Besprechung des Krisenstabes, dass es viele Fragen und oftmals auch den Wunsch nach Begutachtung gebe: „Dazu sind wir leider personell nicht immer in der Lage. Die Verordnung regelt, welche Bereiche eine Genehmigung durch das Gesundheitsamt brauchen.“ So z. B. die Freibäder, Freizeit- und Erholungsparks oder Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinos, Theater und Konzerthäuser. Mehr Informationen dazu bitte unter www.coronavirus.sachsen.de.

Andere Bereiche, die ebenfalls öffnen dürfen, verantworten Konzept und Realisierung eigenständig. Oftmals beraten auch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Betreiber. Grundlage für jedes Konzept sind die Einhaltung der bekannten Regeln wie Abstand, ggf. Mund-Nase-Abdeckung, Desinfektion und das gründliche Händewaschen. Dennoch wird es eine „100prozentige Sicherheit“ nicht geben, erklärte der Dezernent für Verwaltung Manfred Engelhard. Eine Möglichkeit für Gaststätten, sich kompetente Hilfe zu holen, sind die jeweiligen Fachverbände wie die DEHOGA Sachsen.

Beim Thema Kindertagesstätten und Schulen sind die Städte und Gemeinden im Landkreis Meißen derzeit dabei, gemeinsam mit dem Personal praktikable Hygienekonzepte zu realisieren. Gefragt ist auch die Mitwirkung der Eltern, die in einer täglichen Erklärung bestätigen müssen, dass die Kinder und Familienmitglieder symptomfrei sind. Sachsen Kultusminister Christian Piwarz erklärt: „Es handelt sich dabei um kein medizinisches Attest. Eltern müssen sich bewusst sein, dass sie ihre Kinder bei Symptomen zu Hause lassen.“ In normalen Infektionszeiten sei dies ja oft nicht der Fall.

Die Landkreisverwaltung wird umsichtig bis Ende Mai ihren Regelbetrieb an allen Standorten wieder aufnehmen. „Dazu bedarf es aber einiger Vorbereitungen“, erklärte Manfred Engelhard. Zudem sind Vorsprachen weiterhin nur mit Termin möglich. Der Kritik einiger Besucher, dass nur sie, aber die Verwaltungsangestellten keine Mund-Nase-Abdeckung tragen müssen, begegnet die Kreisverwaltung mit Hinweisen auf umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen und Belehrungen, die neu geregelt und erweitert wurden. Dazu gehören auch Plexiglaswände.

Beratung zur neuen Verordnung des Freistaates zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 bitte unter der Corona-Bürgerhotline: 0800 100 0214.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de