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Dienstag, 19 Mai 2020 01:03

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen (18.05.2020)

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Aktuell gibt es im Landkreis Meißen 230 positive Testergebnisse, 202 ehemals Infizierte dürfen die häusliche Quarantäne beenden, acht Patienten werden stationär behandelt, einer davon auf der Intensivstation. 19 Menschen sind an bzw. mit Corona verstorben. Und 51 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Isolation.
 
Die Corona-Statistik für den Landkreis Meißen ist weiterhin erfreulich! So gibt es 230 positive Testergebnisse, 202 ehemals Infizierte dürfen die häusliche Quarantäne beenden, acht Patienten werden stationär behandelt, einer davon auf der ITS. 19 Menschen sind an bzw. mit Corona verstorben. Und 51 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolation.

Seit dem 18. Mai können alle Kinder wieder in den Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) sowie der Kindertagespflege betreut werden. Auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung werden die Angebote allmählich hochgefahren, allerdings unter Beachtung strenger Hygieneregeln. Für die Kindertagesbetreuung, die Grundschulen und die Primarstufe der Förderschulen wurde ein Hygienekonzept erarbeitet. Wichtigste Forderung ist die strikte Trennung der Betreuungsgruppen bzw. das Zusammentreffen von Kindern und Betreuern unterschiedlicher Gruppen zu verhindern. Kinder, die in einem Haushalt mit einem an Covid-19-Infizierten leben, dürfen keine der Kindertagesstätten bzw. Schulen besuchen. Der Landkreis Meißen unterstützt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Organisation von Schutzausrüstungen, um ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.


Rechtmäßig

Die aktuelle Allgemeinverfügung, mit der Schulschließungen bis zum 22. Mai angeordnet werden, ist rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Ein 13jähriger Gymnasiast ist mit einem gerichtlichen Eilantrag gescheitert, auch ihm den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Richter der 6. Kammer folgten dem nicht. Die Infektionslage müsse weiterhin sehr ernst genommen werden, wenngleich die Anzahl der Neuinfizierungen rückläufig sei. Daher würden die weiterhin aufrecht erhaltenen Schulschließungen nach wie vor von den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes gedeckt. Mit der Allgemeinverfügung sei die Schulpflicht nicht ausgesetzt worden. Vielmehr seien Schüler lediglich von der Anwesenheit in der Schule und im Unterricht befreit.


Nachtverkehr

Der Öffentliche Personennahverkehr bereitet sich auf den regionalen Nachtverkehr nach der Corona-Zwangspause ab dem 20. Mai vor. Die Linien in Richtung Dippoldiswalde, Meißen, Moritzburg, Pirna und Wilsdruff, die direkt in der Dresdner Innenstadt bzw. am Bahnhof Neustadt starten, verkehren wieder in den Nachtstunden. Die Busse und S-Bahnen starten gegen 1:15 Uhr und 2:45 Uhr in Dresden. Die Linien verbinden in den Nächten zu Samstag, Sonn- und Feiertagen Dresden u.a. mit Meißen, Radeburg Pirna oder Freital. Infos unter: www.vvo-online.de/nachtverkehr und von unterwegs www.vvo-mobil.de.


Tourismus

Für einen großen Teil der Tourismusorte gibt es noch keine Entwarnung. Die Regelung, dass Thermen, Sauna- und Wellnessanlagen weiterhin geschlossen bleiben müssen, schränkt den Gästestrom nach wie vor stark ein. Der Landestourismusverband Sachsen fordert eine schnelle Öffnung der Thermen sowie Liquiditätshilfen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de