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Freitag, 05 Juni 2020 01:20

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen und zur neuen Corona-Schutz-Verordnung (04.06.2020)

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Seit gestern unverändert gibt es im Landkreis Meißen insgesamt 233 positive Testergebnisse und für 213 Personen konnte die Quarantäne nach überstandener Infektion aufgehoben werden. Fünf Patienten werden unabhängig vom Status der Quarantäne noch stationär behandelt, keiner davon auf der Intensivstation. Die Zahl der verstorbenen Infizierten liegt weiterhin bei 19. Und lediglich 7 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Insolation.
 
Das sächsische Kabinett hat gestern zusätzliche Lockerungen der anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen beschlossen. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht der Freistaat Sachsen weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerks­betrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden. Die Hygienekonzepte für den Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen müssen vorab durch die kommunalen Gesundheitsämter genehmigt werden.

„Auch wenn Familienfeiern jeglicher Art in Gaststätten oder angemieteten Räumlichkeiten mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig sind, besteht weiterhin eine hohe Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger“, sagte Landrat Arndt Steinbach mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen in den Hot-Spot-Regionen im Nordwesten Deutschlands. Bestehen bleibt daher auch die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.

Erfreulich ist nach wie vor die Statistik des Landkreises Meißen. Seit gestern unverändert gibt es insgesamt 233 positive Testergebnisse, für 213 Personen konnte die Quarantäne nach überstandener Infektion aufgehoben werden. Fünf Patienten werden unabhängig vom Status der Quarantäne noch stationär behandelt, keiner davon auf der ITS. Die Zahl der verstorbenen Infizierten liegt weiterhin bei 19. Und lediglich 7 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in häuslicher Insolation.

Unter Auflagen erlaubt sind in Sachsen künftig auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken, Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Untersagt bleiben weiterhin u. a. Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und –saunen sowie Sportveranstaltungen mit Publikum. Das gilt auch weiterhin für Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern. Sie sind bis zum 31. August 2020 untersagt.

Die neue Corona-Schutz- Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020. Sie steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de