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Donnerstag, 25 Juni 2020 23:52

Corona-Virus: Aktuelle Situation im Landkreis Meißen

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Im Landkreis Meißen sind unverändert zu den Vortagen 240 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Bei 219 Personen ist die behördlich angeordnete Quarantäne beendet.
 
Unabhängig vom Status der Quarantäne werden derzeit zwei Personen stationär behandelt. Keine von diesen liegt auf der Intensivstation. 20 Personen sind insgesamt verstorben. 14 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in Quarantäne, damit zwei weniger als am Vortag.

Auf der Corona-Website der Sächsischen Landesregierung - https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html - sind nun die neuen Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu finden.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 30. Juni in Kraft und gilt bis 17. Juli 2020. Sie enthält weitere moderate Lockerungen. So sind ab dem 30. Juni Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs, zum Beispiel in Gaststätten, mit bis zu 100 Personen zugelassen. Weiterhin einzuhalten sind die Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,50 Meter zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Betreten von Einzelhandelsgeschäften.

Ebenfalls ab 30. Juni gilt die neue Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung. Sie regelt Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende und gilt ebenso bis 17. Juli 2020.

Bereits am Montag, 29. Juni 2020 tritt die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen in Kraft. Die wichtigste Neuerung darin ist sicher vor allem die Möglichkeit für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. So können in Kindertageseinrichtungen auch wieder Veranstaltungen, wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche, unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.

Für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen gilt weiterhin bis zu den Sommerferien der eingeschränkte Regelbetrieb. Die neue Allgemeinverfügung endet mit Ablauf des 17. Juli 2020, dem letzten Schultag vor den Sommerferien.

Antworten auf Fragen zu den neuen Regelungen erhalten Bürgerinnen und Bürger an der Corona-Hotline des Freistaates Sachsen: 0800 1000214 und auf der Website www.coronavirus.sachsen.de.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de