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Freitag, 17 Juli 2020 00:17

Corona-Virus: Aktuelle Situation im Landkreis Meißen (16.07.2020)

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Im Landkreis Meißen sind bislang – unverändert zu gestern – 242 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Von diesen befinden sich zwei Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Nunmehr gibt es drei Kontaktpersonen von positiven Fällen, die sich in Quarantäne befinden.
 
Weiterhin halten sich zehn Reiserückkehrer gemäß SächsCoronaQuarVO in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Unabhängig vom Status der Quarantäne wird aktuell noch eine Person stationär behandelt. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Am 18. Juli tritt in Sachsen die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas in Kraft. Sie gilt bis 30. August 2020 und damit bis zum Ende der Sommerferien. Grundlegende Änderungen erfolgen nicht. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Der Hort startet mit den Sommerferien in den Regelbetrieb.

Sowohl in Kitas, als auch in Horteinrichtungen ist einrichtungsfremden Personen, insbesondere Eltern, Personensorgeberechtigten oder anderen zum Abholen Berechtigten, das Betreten der Einrichtung wieder gestattet. Sie sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Einrichtungsgelände eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu wahren.

Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de.

Dort ist auch die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zu finden. Sie tritt ab 18. Juli in Kraft und gilt bis 31. August 2020. Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Daneben enthält die neue Verordnung einige Lockerungen. Dies sind unter anderem: Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte, Volksfeste und Sportwettkämpfe mit Publikum können mit einem genehmigten Hygienekonzept mit maximal 1.000 Besucherinnen und Besuchern stattfinden. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.

Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen bleiben bis 31. Oktober 2020 untersagt.

Seit 8. Juli ist die gemeinsame bundesweite Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen online. Seit 10. Juli 2020 können von den vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer online Anträge gestellt werden. Dies ist bis spätestens 31. August 2020 möglich.

In Sachsen fungiert die SAB als Bewilligungsstelle. Auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sind alle wichtigen Informationen dazu zu finden. Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de