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Mittwoch, 12 August 2020 00:48

Corona-Virus: Situation im Landkreis Meißen (11.08.2020)

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Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
 
Im Landkreis Meißen sind bislang 248 Personen positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden. Dies sind zwei Personen mehr als am Vortag. Von den positiv getesteten Personen befinden vier Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zwei Kontaktpersonen von positiven Fällen zu verzeichnen. Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Zu beachten sind die Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Thematik der Reiserückkehrer. Demnach muss sich seit 8. August 2020 nach der Einreise auf das Corona-Virus testen lassen, wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist. Alternativ können Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis vorlegen, dass bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise sind die Corona-Tests kostenlos. In Sachsen können sich Rückkehrer in den Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle sowie bei Hausärzten kostenlos testen lassen. Die ständig aktualisierte Liste des Robert Koch-Instituts zu den Risikogebieten finden Interessierte hier: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Die Sächsische Quarantäne-Verordnung ist weiterhin gültig. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft in Quarantäne begeben. Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses sind sie verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.

Auf der Website des Freistaates Sachsen https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html finden Interessierte aktualisierte Hinweise für Einreisende nach Sachsen. Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen nach wie vor an die zentrale Corona-Hotline wenden: 0800 100 0214.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de