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Mittwoch, 02 September 2020 00:41

Corona-Situation im Landkreis Meißen (01.09.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Tag 263 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Dies ist eine Person mehr als am Montag. Von den positiv getesteten Personen befinden sich neun in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem sind 41 Kontaktpersonen von positiven Fällen zu verzeichnen. Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Heute tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Nach dieser gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften zu tragen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet.

Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucherinnen und Besuchern dürfen stattfinden. Voraussetzungen sind eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung sowie das Vorliegen eines genehmigten, auf die Veranstaltungsart bezogenen Hygienekonzeptes. Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.

Diese neue Rechtsverordnung gilt bis einschließlich 2. November 2020.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de