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Donnerstag, 24 September 2020 01:01

Corona-Situation im Landkreis Meißen (23.09.2020)

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Orientierungshilfe beim Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern

Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Tag 276 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich sechs Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind 19 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Im Fachkrankenhaus Coswig wurde eine positiv getestete Person stationär aufgenommen, diese Person stammt nicht aus dem Landkreis Meißen. Damit ist unabhängig vom Status der Quarantäne aktuell keine Person aus dem Landkreis Meißen stationär aufgenommen. 20 Personen sind seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt verstorben.

Ab 1. Oktober können sich in Sachsen, zunächst befristet für drei Monate, weitere Personengruppen auf das Corona-Virus testen lassen. Das Angebot für eine Testung alle zwei Wochen gilt für das ärztliche und nicht ärztliche Personal in Kinder-, Haus- und HNO-Praxen, wenn in der Praxis Testungen von Kindern vorgenommen werden. Darüber hinaus können sich Personen ohne Symptome mit Wohnsitz in Sachsen vor der Aufnahme in voll- und teilstationäre sächsische Alten-, Behinderten- oder Pflege-Einrichtungen einmalig kostenlos testen lassen. Das Angebot auf einmalige kostenlose Testung gilt ebenfalls für Personen mit Wohnsitz in Sachsen vor Aufnahme in eine Reha-Einrichtung innerhalb oder außerhalb Sachsens.

Noch bis zum 30. September kann sich zudem weiterhin asymptomatisches Personal in stationären und ambulanten Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulsozialarbeit einmalig auf das Corona-Virus testen lassen. Der Freistaat übernimmt die Kosten der Testung vor Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Reiserückkehr aus dem Inland oder einem Nicht-Risikogebiet im Ausland. Das Urlaubsende darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Angebot gilt für in Sachsen beschäftigtes Personal. Für Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland bleibt die Testpflicht bestehen. Der Bund übernimmt hier die Kosten der Testung.

Eine Orientierungshilfe beim Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen für Eltern haben das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium des Freistaates vorgelegt. Aus der Handlungsempfehlung können Eltern, Lehrer und Erzieher ablesen, ab wann ein Arzt aufgesucht werden muss oder bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Schul- oder Kitabesuch noch möglich ist. Die Handlungsempfehlung ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter Eltern, Lehrkräfte, Erzieher, Schüler nachzulesen.

Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Alle einrichtungsfremden Personen müssen bei Betreten dieser Einrichtungen stets eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dies sieht die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen vor, die seit 31. August 2020 gilt.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de