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Samstag, 24 Oktober 2020 00:49

Allgemeinverfügung des Landkreises zu Corona-Schutzmaßnahmen angepasst (23.10.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 540 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Dies sind 21 Personen mehr im Vergleich zu gestern. 157 aller bislang positiv getesteten Personen befinden sich gegenwärtig in behördlich angeordneter Quarantäne. Zudem gilt für 306 Kontaktpersonen von positiven Fällen behördlich angeordnete Quarantäne. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 40,7 und ist damit im Vergleich zum Vortag leicht gesunken. Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 20 Personen stationär aufgenommen, fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 23 Personen sind insgesamt verstorben.
 
Aufgrund der ab 24.10.2020 in Kraft tretenden neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung hat der Landkreis Meißen seine Allgemeinverfügung vom 12.10.2020 zum Vollzug dieser Verordnung angepasst und als 2. Allgemeinverfügung zum Vollzug der Corona-Schutzverordnung auf seiner Internetseite unter http://landkreis-meissen.org/3345.html bekanntgemacht. Diese Allgemeinverfügung ersetzt in weiten Teilen die bisherigen Regelungen und orientiert sich an den landesweiten Vorgaben der neuen SächsCoronaSchVO. Damit erfolgt ein weiterer Schritt zur Angleichung der Maßnahmen innerhalb des Freistaates in Abhängigkeit der aktuellen regionalen Fallzahlen.

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises tritt analog der neuen SächsCoronaSchVO am 24.10.2020 in Kraft. Hinsichtlich der inhaltlichen Details wird auf die gestrige Pressemitteilung verwiesen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de