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Samstag, 31 Oktober 2020 00:41

Corona-Situation im Landkreis Meißen (30.10.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Tag 766 positiv getestete Personen. Von diesen befinden sich 293 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 530 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Im Vergleich zum Vortag verzeichnet der Landkreis Meißen 72 neu infizierte Personen. Dies ist der bislang höchste Wert an Neuinfektionen für einen Tag.

Betroffen sind im Landkreis Meißen insbesondere zwei Seniorenpflegeeinrichtungen. Im Pflegeheim „Schöner Blick“ in Nossen sind nunmehr 23 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv getestet. Alle bereits bestätigten Fälle sind in der heutigen Statistik erfasst.

Da einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung außerhalb des Landkreises Meißen wohnen, werden sie entsprechend in den Statistiken des jeweiligen Landkreises verzeichnet. Da nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Test erfasst werden konnten, erfolgte gestern noch eine weitere Testung vor Ort. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Eine weitere betroffene Seniorenpflegeeinrichtung ist der Pflegedienst Christoph in Röderau-Bobersen. Dort liegen für elf Gäste sowie elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positive Testergebnisse vor. Da zu diesen Fällen noch ermittelt wird, ist an der Stelle noch keine vollständige Erfassung aller Fälle erfolgt.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 38 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. Fünf von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 26 Personen sind insgesamt verstorben, damit ist ein weiterer Todesfall zu verzeichnen.

Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 93,6. Mindestens bis zum Inkrafttreten der angekündigten neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die 3. Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Gültigkeit. Sie ist zu finden unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html. In Abhängigkeit vom konkreten Inhalt der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird dann über die Aufhebung der in diesem Zusammenhang erlassenen Allgemeinverfügungen entschieden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Meißen sind gegenwärtig vorzugsweise per Telefon, E-Mail und Post zu erreichen. In dringenden Angelegenheiten, die einer persönlichen Vorsprache bedürfen, sind die Einwohnerinnen und Einwohner angehalten, vor dem Besuch im Landratsamt einen Termin zu vereinbaren.

Weiterhin ohne vorherige Terminabsprache ist die Kfz-Zulassungsstelle zu den gewohnten Servicezeiten erreichbar. In den Gebäuden des Landratsamtes ist zwingend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de