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Dienstag, 03 November 2020 00:21

Corona-Situation im Landkreis Meißen (02.11.2020)

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Im Landkreis Meißen sind bislang 936 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich 441 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind damit 29 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind 575 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 52 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. Sechs von ihnen liegen auf der Intensivstation. 26 Personen sind insgesamt verstorben.

Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 135,4.

Die vom Landkreis Meißen erlassenen Allgemeinverfügungen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung werden mit Ablauf des heutigen Tages aufgehoben. Zwischenzeitlich hat der Freistaat Sachsen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020 erlassen, die am 2. November 2020 in Kraft getreten ist. Inhaltlich sind die in den Allgemeinverfügungen des Landkreises Meißen geregelten Tatbestände überwiegend in dieser neuen SächsCoronaSchVO geregelt worden. Deshalb und aus Gründen der Rechtsübersichtlichkeit werden die derzeit noch geltenden Regelungen der vorgenannten Allgemeinverfügungen daher mit Ablauf des 2. November 2020 aufgehoben.

Soweit § 8 SächsCoronaSchVO in der Fassung vom 2. November 2020 die Möglichkeit von weiteren Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörde eröffnet, behält sich der Landkreis Meißen anlassbezogen vor, hiervon Gebrauch zu machen. Die Aufhebungsverfügung ist auf der Website des Landkreises Meißen zu finden: http://www.kreis-meissen.org/3345.html

Seit heute und bis einschließlich 30. November 2020 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Sie setzt das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die neue Verordnung sieht weitreichende Schließungen von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur vor, bspw. von Hallenbädern, Fitness-Studios, Tierparks, Museen und Theatern sowie Gastronomiebetrieben. Eingesehen werden kann diese neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung unter www.coronavirus.sachsen.de – Amtliche Bekanntmachungen.

Angebote und Einrichtungen, die geöffnet bleiben dürfen, müssen ein schriftliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Die zuständige Behörde kann das Konzept und seine Einhaltung überprüfen.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Es wird dringend empfohlen, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten außer aus triftigen Gründen – zu verzichten. „Es gelten weiter die „AHA“-Empfehlungen: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und die Nutzung der Corona-Warn-App. Ich möchte noch einmal an die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen appellieren, diese Grundregeln zu beachten. Wenn alle mitmachen, kann es uns gelingen, die Infektionszahlen wieder zu senken und die Kurve abzuflachen“, sagt Janet Putz, die stellvertretende Landrätin.

In vielen Bereichen muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, bspw. im ÖPNV, in Groß- und Einzelhandelsgeschäften, in Gesundheitseinrichtungen, in allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr: Einkaufszentren, öffentliche Verwaltungen, Banken und Versicherungen, beim Aufenthalt in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände. Die neue Sächsisch Corona-Schutz-Verordnung regelt ebenfalls Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Unverständnis rief unterdessen eine Aktion Unbekannter hervor: Sie hatten am Wochenende vor dem Eingang zum Verwaltungsgebäude des Landratsamtes in der Brauhausstraße in Meißen einen Kranz niedergelegt. „Diese Tat macht mich und viele weitere Personen sehr betroffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt – und in den vergangenen Monaten insbesondere im Gesundheitsamt – leisten eine unglaubliche Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist eine solche Aktion absolut deplatziert. Sicherlich sind nicht alle Menschen mit den beschlossenen und nunmehr geltenden Einschränkungen einverstanden. Und dies kann man in unserer Demokratie auch äußern. Das aber anonym und mit einer solch geschmacklosen Aktion zu zeigen, zeugt von Feigheit und beleidigt alle, die die Schutzmaßnahmen zum eigenen und zum Wohle anderer Menschen ernst nehmen und sich daran halten“, sagte die stellvertretende Landrätin Janet Putz.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de