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Donnerstag, 19 November 2020 01:23

Corona-Situation im Landkreis Meißen (18.11.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es bislang 1.966 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 751 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 66 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind 1.341 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 198,8.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 81 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 18 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind 51 Personen verstorben, da gegenüber gestern eine weitere verstorbene Person hinzugekommen ist.

Der Landkreis Meißen hat für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das gesamte Personal des Pflegeheims „Seniorenresidenz Merschwitz“ der Volkssolidarität Riesa-Großenhain e. V. in Nünchritz zwei Allgemeinverfügungen zur Quarantäne erlassen und am gestrigen Tage veröffentlicht. Zudem wurde eine Allgemeinverfügung für die Bewohnerinnen und Bewohner des AWO Pflegewohnheims Rödern in Ebersbach erlassen und veröffentlicht.

Alle drei Allgemeinverfügungen treten am heutigen 18. November 2020 in Kraft und sind auf der Website des Landkreises Meißen unter „Bekanntmachungen“ nachzulesen.

Das Sächsische Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Seit heute – 18. November 2020 – gelten folgende Neuregelungen:

Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Der Verordnungstext ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.

Bereits seit gestern gelten im „Kleinen Grenzverkehr“ geänderte Regelungen. Die Sächsische Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst.

Personen dürfen nun nur noch für maximal zwölf Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als zwölf Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe.

Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.

Auch die geänderte Quarantäne-Verordnung ist auf www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de