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Donnerstag, 17 Dezember 2020 01:56

Corona-Situation im Landkreis Meißen (16.12.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 5.701 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.755 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 219 neu infizierte Personen hinzugekommen.

Es sind zudem gegenwärtig 1.571 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 509,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 164 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 199 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind zwölf weitere Verstorbene im Vergleich zum Vortag.

Zur Notbetreuung in den Kitas und Schulen gab es in der ersten Wochenhälfte verstärkte Nachfragen an das Landratsamt. Daher stellt der Landkreis Meißen an dieser Stelle noch einmal klar, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gemäß § 5a Abs. 4 SächsCoronaSchVO nur dann in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber des betroffenen Mitarbeiters von Anlage 1 oder 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erfasst ist. In diesem Fall ist das Unternehmen berechtigt, eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung abzugeben, soweit die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Prüfung, ob ein Unternehmen unter Anlage 1 oder 2 der Corona-Schutz-Verordnung fällt und ob der betroffene Mitarbeiter ggf. zu dem zwingend benötigten Personal zählt, wird nicht behördlich festgestellt, sondern soll eigenverantwortlich durch das jeweilige Unternehmen bescheinigt werden. Insoweit obliegt es auch dem Landkreis nicht, eine Systemrelevanz zu bestätigen oder zu verneinen.

Seit heute gilt die geänderte Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen. Sie wurde an die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom 13. Dezember angepasst. Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung ist auf der Website www.coronavirus.sachsen.de zu finden. Die Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Regelungen der Kontaktbeschränkungen zu den Weihnachtsfeiertagen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de