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Mittwoch, 03 März 2021 02:51

Corona-Situation im Landkreis Meißen (02.03.2021)

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Sechs weitere positiv getestete Personen verzeichnet das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen gegenüber gestern. Im Landkreis Meißen gibt es damit Stand heute 12.817 positiv auf das SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich aktuell 220 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.
 
Zudem halten sich gegenwärtig 542 Kontaktpersonen von positiven Fällen ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 85,2.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 73 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Acht von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang Verstorbenen liegt zu gestern unverändert bei 532 Personen.

Der Landkreis Meißen hat heute auf seiner Website die Zehnte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) veröffentlicht. Sie regelt die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.

Neu ist unter anderem, dass sich durch einen Antigenschnelltest positiv getestete Personen unverzüglich mittels eines PCR-Tests nachtesten lassen müssen, um das Testergebnis zu bestätigen. Zudem sind bei Kontaktpersonen keine Ausnahmen von der Absonderung möglich, wenn bei der in dem Zusammenhang positiv getesteten Person der Verdacht auf eine Infektion mit besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten besteht bzw. eine solche Infektion nachgewiesen wurde.

Diese Zehnte Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft und kann unter www.kreis-meissen.de – Aktuelles – Bekanntmachungen eingesehen werden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de