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Dienstag, 16 März 2021 01:08

Corona-Situation im Landkreis Meißen - Rücknahme der Lockerungen ab Donnerstag wahrscheinlich (15.03.2021)

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Im Landkreis Meißen gibt es zum heutigen Stand seit Beginn der Pandemie 13.262 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 446 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind keine positiv getesteten Personen hinzugekommen.

664 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 106,7.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 57 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Vier von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Gegenüber gestern sind zwei weitere Personen verstorben. Damit beläuft sich die Zahl der Verstorbenen insgesamt auf 551.

Rücknahme der Lockerungen ab Donnerstag wahrscheinlich

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Meißen morgen (Dienstag, 16.03.2021) den dritten Tag überschritten sein. Die vom Landkreis per Allgemeinverfügung vom 8. März 2021 erlassenen Lockerungen treten dann am zweiten darauffolgenden Werktag (Donnerstag, 18.03.2021) außer Kraft. Das heißt, dass ab Donnerstag, 18. März 2021, nur noch die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten.

Nicht mehr zulässig sind dann die Öffnung von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und von Ladengeschäften mit Kundenverkehr, Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, Angebote von körpernahen Dienstleistungen (ausgenommen Friseurbetriebe, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen) sowie die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Ab Donnerstag, 18. März 2021, wird außerdem gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung im Landkreis Meißen das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt sein. Die Kontakte sind ab diesen Tag wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person eines anderen Hausstandes beschränkt. Auch der öffentliche Konsum von Alkohol wird wieder eingeschränkt.

Keine Auswirkungen hat die Überschreitung der Inzidenz auf die in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung direkt eingeführten Rechte, wie zum Beispiel zur Öffnung von Gartenbau- und Floristikbetrieben, Gartenmärkten, Blumengeschäften, Buchläden, Baumärkten und Friseurbetrieben. Ebenso sind weiterhin „Click & Collect“ Angebote zulässig.

Über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird – soweit diese tatsächlich eintritt – in einer gesonderten Bekanntmachung informiert.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de