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Donnerstag, 01 April 2021 00:39

Landkreis Meißen überträgt Fährverkehr auf die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM)

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Gemeinsam mit den Fähranliegerkommunen konnte der Landkreis Meißen in den zurückliegenden Monaten erfolgreich die Überführung des Fährbetriebes auf einen einheitlichen Betreiber vorbereiten. Der Kreistag hatte die Übertragung am 10. Dezember 2020 beschlossen. Somit wird die Verkehrsgesellschaft Meißen mbH (VGM) ab 1. April 2021 der zentrale Dienstleister für den Linienverkehr mit Fähren an den vier aktiven Fährstellen auf der Elbe von Coswig bis nach Strehla.

Den Vertrag dazu unterzeichneten Landrat Ralf Hänsel sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fährkommunen – Coswig, Diera-Zehren, Klipphausen, Nünchritz, Riesa, Strehla und Zeithain – am 30. März 2021 am Fähranleger in Coswig-Kötitz. Nach der Aufsichtsratssitzung in der kommenden Woche wird dann auch der Geschäftsführer der VGM Jens Dehnert seine Unterschrift unter die Verträge setzen.

Landrat Ralf Hänsel sagte bei der Vertragsunterzeichnung: „Um den Erhalt der Fähren zu sichern, wollen wir Synergien erschließen, Investitionen befördern, Kosten senken und gleichzeitig das Angebot des Fährverkehrs für die Nutzer attraktiver und moderner gestalten. Die bisherige Orientierung an der Nachfrage werden wir ersetzen durch eine Angebotsorientierung: Der Fährverkehr wird dabei in Zusammenhang gesetzt mit der Elbe als verbindendem Element im Landkreis, dem Elberadweg als vorhandener und ergänzender Infrastruktur sowie den jeweils links- und rechtselbisch liegenden Angeboten und Potentialen für Erholungssuchende und Tagestouristen.“

Als Vertreter der Fährkommunen verwiesen sowohl Coswigs Oberbürgermeister Thomas Schubert als auch die Bürgermeisterin der Gemeinde Diera-Zehren Carola Balk in ihren Grußworten auf die lange Geschichte der Elbfähren. Beide betonten neben der Aufgabe des Berufs- und Schülerverkehrs die zukünftige Bedeutung der Fähren für den Tourismus und dankten allen am Prozess beteiligten Partnern.

Ab 1. April ist die VGM nun für die Fährstellen F29 Riesa - Promnitz und F30 Strehla - Lorenzkirch zuständig. Die Fähren F24 Coswig-Kötitz - Gauernitz und F28 Niederlommatzsch - Diesbar-Seußlitz werden bereits seit 2009 von der VGM im Auftrag der Gemeinden bedient. Die VGM ist als kommunales Unternehmen bereits bislang für den straßengebundenen ÖPNV im Landkreis verantwortlich und befördert mit 115 eigenen Fahrzeugen, zusammen mit den Partnerunternehmen, ca. elf Millionen Fahrgäste im Jahr.

Aufgrund des Alters aller Fährschiffe und der Zustände der Anlegestellen wird es nun das Ziel sein, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen und über ein Förderprogramm die Infrastruktur anzupassen. Angestrebt werden dazu einheitliche und moderne Fährschiffe, angepasste Betriebszeiten und flexibel einsetzbares Personal. Auch die Betriebseinschränkungen aufgrund wechselnder Wasserstände sollen zukünftig durch neue Technik verringert werden.

Ein weiteres Ziel – einheitliche Fährpreise – wird bereits mit Übernahme ab 1. April 2021 realisiert. Mit dem VVO hat die VGM außerdem bereits abgestimmt, dass ab 1. April 2021 dann auch alle vier Fähren im Landkreis Meißen zum VVO-Tarif genutzt werden können. Damit sparen Fahrgäste mit gültigen VVO-Tickets den extra Ticketkauf für die Überfahrt der Fähren F29 und F30, denn auf den Fähren F24 und F28 galt das schon seit 2009.

„Wir wollen künftig unser Personal und unsere Schiffe fährstellenübergreifend einsetzen“, betont Jens Dehnert, Geschäftsführer der VGM und erläutert weiter: „Wer weiß schon, dass neben fünf Wochen Theorie noch 180 Seetage (Fluss) benötigt werden, ehe ein Fährführer zur Prüfung zugelassen wird und dass ist nur die aktuelle Ausbildungsdauer. Die EU will den Fährführer abschaffen, die Schiffsführerausbildung dauert dann drei Jahre.“

Das alles sind Punkte, welche für eine Gemeinde allein nicht leicht umsetzbar wären. Mit Übernahme der Fährbetreiberschaft durch die VGM sind die bisherigen Verantwortlichen, die Stadt Coswig, die Gemeinde Diera-Zehren, die Stadtwerke Riesa für die Stadt Riesa und die Stadt Strehla aber nicht außen vor.

Angedacht ist, alle Fähranliegergemeinden, das sind die eben genannten und auch die Gemeinde Klipphausen und die Gemeinde Zeithain sowie die Touristiker über einen Fährbeirat in die Gestaltung des Fährverkehrs einzubinden. „Dort sollen ganz praktische Dinge besprochen werden, wie die Anpassung der Betriebszeiten, touristische Akzente, Sonderfahrten zu kommunalen Ereignissen, Werbung usw.“, erläutert Jens Dehnert.

„Als nach dem ÖPNV-Gesetz Sachsen verantwortlicher Aufgabenträger für den ÖPNV hat der Landkreis Meißen gemeinsam mit allen beteiligten Partnern mit dieser Neuregelung im Fährverkehr eine sichere Perspektive für die Zukunft geschaffen. So kann es auch in der Zukunft noch an den vier Fährstellen heißen: Fährmann, hol über...!“, fasste Landrat Ralf Hänsel die Bedeutung der Vertragsunterzeichnung zusammen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de