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Samstag, 24 April 2021 02:05

Corona-Situation im Landkreis Meißen - Allgemeinverfügung zur Absonderung aktualisiert (23.04.2021)

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Gegenüber gestern sind im Landkreis Meißen 81 weitere positiv getestete Personen hinzugekommen. Damit gibt es bislang insgesamt 15.681 positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 892 Personen derzeit in behördlich angeordneter Quarantäne.

Zudem sind 1.436 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 178,3.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 61 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Neun von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Weiterhin unverändert beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 575 Personen.

Der Landkreis hat heute die 14. Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) veröffentlicht. Darin geht es um die Absonderung (Quarantäne) von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Die 14. Allgemeinverfügung ersetzt die 12. Allgemeinverfügung Absonderung.

Die 14. Allgemeinverfügung enthält zwei wesentliche Neuregelungen. Zum einen wurde die Bezeichnung „Kontaktperson der Kategorie I“ in „enge Kontaktperson“ geändert. Zum anderen sind auf Nachweis geimpfte und genesene Personen von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der sogenannte Quellfall mit einer besorgniserregenden Virusvariante mit Ausnahme von B 1.1.7 infiziert ist.

Die 14. Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 24. April 2021 in Kraft. Der vollständige Wortlaut ist auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-meissen.de bei Aktuelles unter Bekanntmachungen abrufbar (zur Allgemeinverfügung).

Zu den neuen bundeseinheitlichen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz folgt im Laufe des heutigen Tages eine gesonderte Pressemitteilung des Landkreises Meißen.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de