Oberbürgermeisterwahl 2022 in der Landeshauptstadt Dresden ist gültig Der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat am 27. März 2024 entschieden, dass die Oberbürgermeisterwahl 2022 in der Landeshauptstadt Dresden gültig ist. Der Kläger, ein Wahlberechtigter, begehrt von der Landesdirektion Sachsen die Verpflichtung, die Oberbürgermeisterwahl für ungültig zu erklären. Er beanstandet im Wesentlichen, dass der Gemeindewahlausschuss der Landeshauptstadt Dresden den Wahlvorschlag eines Vereins zugunsten des Amtsinhabers zugelassen hat. An dem Zustandekommen des Wahlvorschlags hatten Personen mitgewirkt, die selbst nicht wahlberechtigt waren.Das Verwaltungsgericht Dresden hatte die Klage mit der Begründung…