Bis zum 1. November haben sächsische Bürgerinnen und Bürger noch Zeit, ihre selbst erstellte Steuererklärung für das Jahr 2020 fristgerecht bei ihrem Finanzamt abzugeben. Die normalerweise am 31. Juli endende Frist wurde aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr einmalig um drei Monate verlängert. Zur Abgabe einer Steuererklärung sind auch diejenigen Personen verpflichtet, die sonst keine Erklärung abgeben mussten, aber im letzten Jahr Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von über 410 Euro bezogen haben.Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellen,…