Wie Angestellte die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen Infizieren sich Angestellte bei der Arbeit mit Corona, kann dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch. Wie man seine Ansprüche am besten anmeldet, zeigt die neue Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Wer sich bei der Arbeit mit Corona angesteckt hat, sollte die Infektion zunächst dem Arbeitgeber melden und darauf achten, dass dieser die Diagnose bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angibt. Um…