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Das Stadt- und Regionalportal

Im Freistaat Sachsen startet ab 1. April 2024 ein Pilotprojekt zur schrittweisen Einführung einer Bezahlkarte in den Landkreisen. 
 
Innenminister Armin Schuster: »Wir haben mit den Landkreisen schnell ein abgestimmtes Verfahren gefunden. Ich bin den Landkreisen dankbar, dass sie mehrheitlich schon am 1. April an den Start gehen. Mit den jetzt vereinbarten Kriterien ist der reibungslose Übergang vom sächsischen Pilotverfahren der Landkreise zur späteren Einführung einer gemeinsamen Bezahlkarte für den Freistaat sichergestellt.« 
 
Die Rahmenbedingungen wurden entsprechend abgestimmt, um das Bezahlkartensystem des Pilotprojekts später auf die bundeseinheitliche Variante überzuleiten. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte obliegt den Ländern. Für Sachsen sollen folgende Regeln gelten:


Aufladung der Karte

Die Karte wird entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die Landkreise bzw. die Landesdirektion mit Guthaben aufgeladen.


Bargeldabhebung

Da in der Praxis Kleinbeträge vereinzelt nur mit Bargeld bezahlt werden können, wird es den Karteninhabern möglich sein, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro abzuheben.


Örtliche Beschränkung

Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Somit können Umverteilungen von Asylbewerbern zwischen den Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion problemlos durchgeführt werden. Sobald ausreichend Erfahrungen über das Nutzungsverhalten vorliegen, können die Landkreise entscheiden, den Nutzungsraum nach Postleitzahlengebieten weiter einzuschränken. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.


Warenbeschränkung

Es wird keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen erfolgen.
Seit 2017 wurde die Fahrbahn der Staatsstraße S 82 zwischen Coswig und Meißen auf einer Länge von insgesamt 6,3 Kilometern in mehreren Bauabschnitten erneuert. Heute konnte der dritte und letzte Bauabschnitt im Beisein von Verkehrsminister Martin Dulig wieder für den Verkehr freigegeben und damit die Gesamtmaßnahme zur Erneuerung der S 82 abgeschlossen werden. Die Arbeiten am letzten Bauabschnitt im Stadtgebiet von Meißen haben Mitte März 2023 begonnen.

»Ich freue mich, heute den nunmehr letzten Abschnitt einer großen Baumaßnahme für den Verkehr freigeben zu können. Mit der Fertigstellung des 3. Abschnittes hier in Meißen werden nicht nur eine neue Fahrbahn, sondern auch ein Radfahrschutzstreifen dem Verkehr übergeben. Damit wird die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer wesentlich verbessert«, so Verkehrsminister Dulig.

Das Vorhaben ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) mit der Stadt Meißen, den Meißener Stadtwerken (MSW) und dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Große Kreisstadt Meißen (EAW).

Bei der Gesamtmaßnahme wurde das Radwegkonzept der Stadt Meißen im Bereich der Ortsdurchfahrt berücksichtigt und integriert und entsprechend Radfahrschutzstreifen angelegt. Neben der Erneuerung der Fahrbahn wurde auch die Straßenentwässerung erneuert. Beidseitig der Fahrbahn wurden Gehwege angelegt und die Straßenbeleuchtung erneuert. Im Zuge der Baumaßnahme wurden die Trinkwasser-, Gas- und Abwasserleitungen neu verlegt.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 7,5 Mio. Euro, wovon der Freistaat Sachsen ca. 6,1 Mio. Euro trägt. Die restlichen Kosten tragen die beteiligten Baulastträger für die Erneuerung aller unterirdischen Medien sowie für die Erneuerung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung.
Stand: 27.02.2024, 14:37 Uhr 
 
Im Zusammenhang mit mutmaßlich gefälschten tagesschau-Audiodateien haben die Staatsanwaltschaft Dresden und der Staatsschutz der Polizeidirektion Dresden Ermittlungen eingeleitet. 
 
In der zurückliegenden Zeit sind bei Versammlungen in Dresden von den Veranstaltern wiederholt KI-generierte Audiodateien abgespielt worden. Diese erweckten den Eindruck, Sprecher der Nachrichtensendung tagesschau entschuldigten sich für angebliche Lügen in der Berichterstattung. 
 
Im Hinblick auf diese offenbar KI-generierten Nachrichtenbeiträge ergibt sich der Anfangsverdacht der Verleumdung und Beleidigung. Weiterhin ermittelt der Staatschutz wegen Volksverhetzung. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit einzelnen generierten Redebeiträgen, die auf die Flüchtlingssituation abstellen.

Ermittler des Staatsschutzes führten zwischenzeitlich mit dem verantwortlichen Veranstalter der gestrigen Versammlungen, die 19 Uhr an der Wilsdruffer Straße startete, eine Gefährderansprache durch. Das Abspielen der Audiodateien wurde für diese sowie zukünftige Versammlungen untersagt. Die Versammlungsbehörde wurde über die Ermittlungsverfahren informiert. (ml)
Freitag, 23 Februar 2024 13:06

Neues Pkw-Label kommt

Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung tritt heute in Kraft



Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist heute in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: "Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf. Künftig müssen die absoluten Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren WLTP-Prüfmessverfahrens angegeben werden. Das neue Pkw-Label informiert zudem über die Energiekosten und erstmals auch über die CO₂-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont."

Anlass für die Novellierung ist die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben von Pkw: vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde EU-weit auf das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt. Mit der Novelle werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt.

Das BMWK hat entschieden, in diesem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Zudem werden anspruchsvollere CO₂-Klassen für Pkw eingeführt.

Zukünftig werden Pkw-Neuwagen ausschließlich mit Werten nach WLTP gekennzeichnet. Dieses Prüfverfahren liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte. Zudem sind nun Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen vorgesehen – das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Farblich gekennzeichnete CO₂-Klassen zeigen auf einen Blick, wie viele CO₂-Emissionen ein Pkw im Vergleich zu alternativen Modellangeboten ausstößt.

Außerdem wird für jede Antriebsart bzw. jeden Energieträger ein eigenes Label eingeführt. Damit erhalten Kundinnen und Kunden deutlich mehr relevante Einzelinformationen. Erstmals werden jetzt auch Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi eingetragen. Für Elektro-Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben.

PHEV haben einen kombinierten Antrieb mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor. Das neue Pkw-Label sieht für PHEVs erstmals eine doppelte Klassen-Kennzeichnung vor. Ein Pfeil weist auf die CO₂-Klasse für den offiziellen Durchschnittswert der CO₂-Emissionen, ein zweiter Pfeil zeigt auf die CO₂-Klasse im reinem Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie. Beide Informationen sind wichtig für die Pkw-Kaufentscheidung.

Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 km und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Auf der Informationsplattform „alternativ mobil“ der Deutschen Energie-Agentur wird zudem zeitnah ein Pkw-Verbrauchskostenrechner bereitgestellt werden, der anhand individueller Parametereinstellungen eine flexiblere und genauere Berechnung des Energieverbrauchs und der möglichen CO₂-Kosten alternativer Pkw- Modelle ermöglicht.

Bei der Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erlassen wird.
Freitag, 16 Februar 2024 00:01

Die Luft in Sachsen ist sauberer geworden

2023: Niedrigste Feinstaubkonzentrationen seit Messbeginn 
 
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat eine erste Bilanz zur Luftqualität 2023 in Sachsen gezogen. Alle Grenz- und Zielwerte wurden eingehalten und teilweise deutlich unterschritten. 
 
Die milden Wintermonate und die überdurchschnittlichen Niederschläge haben 2023 für ein historisch niedriges Niveau der Feinstaub-PM10- und Stickstoffdioxid-Konzentrationen in der Außenluft gesorgt. Mit 12 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft lag der Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 – gemittelt über alle sächsischen Stationen – nicht nur deutlich unter dem Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Es ist gleichzeitig der niedrigste je gemessene Jahresmittelwert seit Beginn der Feinstaubmessungen im Jahr 1999. Auch der Tagesgrenzwert für Feinstaub PM10 wurde mit sieben Überschreitungstagen in ganz Sachsen sicher eingehalten, im Jahr 2022 waren es insgesamt 29 Überschreitungstage. Der Tagesgrenzwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf an jeder Messstation an 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden.

Die Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO2) nehmen ebenfalls seit Jahren stetig ab. Besonders deutlich ist diese Entwicklung in den verkehrsnahen Bereichen zu erkennen. Hier reduzierten sich die NO2-Jahresmittelwerte in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 15 Mikrogramm pro Kubikmeter auf 19 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2023. Der höchste NO2-Jahresmittelwert wurde mit 26 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an der Messstation Dresden/Bergstraße gemessen. Der zulässige Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde jedoch auch hier deutlich unterschritten. Hauptursache der sinkenden Konzentrationen ist die Reduktion von Emissionen, insbesondere im Verkehrsbereich. Aber auch milde Winter mindern die Konzentrationen der Stickoxide durch weniger Heizen.

Die Ozonkonzentrationen in dem durchwachsenen Sommer 2023 waren moderat. Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde das dritte Jahr infolge eingehalten. Der Schwellenwert zur Information der Öffentlichkeit über kurzfristige akute Ozonbelastungen beträgt 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Stundenmittelwert). Dieser Wert wurde 2023 nur einmal kurzzeitig an der Station Schwartenberg auf dem Erzgebirgskamm überschritten. Bodennahes Ozon schädigt auch Pflanzen. Grundlage für die Bewertung der Ozonsituation zum Schutz der Pflanzen sind die Stunden mit Tageslicht während der Wachstumsphase der Pflanzen von Mai bis Juli. Erstmalig ist dieser Zielwert für die Vegetation 2023 in ganz Sachsen eingehalten worden.

Die Messwerte von Benzol und Schwefeldioxid waren unauffällig und lagen deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten.
Stand: 13.02.2024, 22:25 Uhr 
 
Am Dienstag führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz im Zusammenhang mit mehreren Versammlungen in der Landeshauptstadt Dresden durch. 
 
Am Vormittag sicherten Einsatzbeamte mehrere Gedenkveranstaltungen auf Dresdner Friedhöfen ab. Es kam zu keinen Störungen. 
 
Im Verlauf des Nachmittages gab es mehrere Kundgebungen sowie Veranstaltungen im Stadtzentrum. Auch in diesem Zusammenhang kam es zu keinen Vorkommnissen. 
 
Am frühen Abend formierte sich die Menschenkette unter dem Motto „Gemeinsam wachsam“. Danach umschlossen mehrere tausend Menschen Hand in Hand die Dresdner Innenstadt. Auch der Leiter der Polizeidirektion Dresden, Polizeipräsident Lutz Rodig reihte sich in die Menschenkette ein.

Am Abend fanden mehrere Versammlungen auf dem Dresdner Altmarkt statt. Die Polizei hielt die gegensätzlichen Lager getrennt und gewährleistete gleichzeitig einen Protest in Hör- und Sichtweite. Dabei setzte die Dresdner Polizei auch Kommunikationsteams ein. Einzelne Versuche von Personen des linken Spektrums Polizeiabsperrungen zu überwinden, wurden von den Einsatzbeamten unterbunden. Dabei kam auch Pfefferspray zum Einsatz.

Im Rahmen des Einsatzes leitete die Dresdner Polizei sechs Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein.

Bei ihrem Einsatz wurde die Polizeidirektion Dresden von der sächsischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Über den Tag verteilt waren ca. 900 Beamte im Einsatz. (ml)
Letzte Änderung am Dienstag, 13 Februar 2024 23:52
Zeit: 12.02.2024, 22:00 Uhr 
Ort: Dresden-Innere Altstadt 
 
Stand: 13.02.2024, 13:36 Uhr 
 
Gestern Abend fand von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf dem Dresdner Neumarkt eine angezeigte Versammlung statt. Als Kundgebungsmittel hatte der Versammlungsleiter eine Gedenkstele in Form einer Stahlkonstruktion mit einer brennenden Feuerschale in der Mitte angezeigt und diese auf dem Neumarkt aufbauen lassen. 

Als der Versammlungsleiter nach Beendigung seiner Versammlung - entgegen der Beschränkungen und Hinweise im Versammlungsbescheid - die Stele nicht wieder abbaute, ergriffen die Polizeidirektion Dresden und die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden noch am Abend folgende Maßnahmen: 

Die Dresdner Feuerwehr löschte das Feuer in der Schale. Im Rahmen einer Ersatzvornahme wurde mit Unterstützung des Technischen Hilfswerkes (THW) die Stahlkonstruktion abgebaut und abtransportiert. Sie befindet sich in Verwahrung der Landeshauptstadt Dresden.

Gegen den Versammlungsleiter ermittelt die Dresdner Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes. Zugleich wird geprüft, die Kosten des notwendig gewordenen Einsatzes von Polizei, Feuerwehr und THW in Rechnung zu stellen. (tg)
Letzte Änderung am Dienstag, 13 Februar 2024 23:52
Ab 1. März 2024 sind im Kreisverkehrsamt am Standort Meißen Vorsprachen ohne Termin lediglich donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 16 Uhr möglich. Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp.

An allen anderen Wochentagen sind Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Für Fahrerlaubnisangelegenheiten und Kfz-Zulassungsvorgänge ist hierfür das Onlineterminvereinbarungssystem zu nutzen, welches auf der Website der Landkreisverwaltung zu finden ist. Die Buchungen können zwei Wochen im Voraus vorgenommen werden. Je nach Verfügbarkeit werden kurzfristig Terminressourcen freigeschaltet, so dass auch kurzfristige Vorsprachen ermöglicht werden.

Außerdem können Kfz-Zulassungsvorgänge digital über die i-kfz-Plattform durchgeführt werden. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Interessierte auf den Seiten der Kfz-Zulassung.

Bei der weiterhin laufenden Pflichtumstellung von Papierführerscheinen kann der Antrag auf Umstellung in einen Kartenführerschein postalisch gestellt werden. Alle Informationen dazu sind ebenfalls auf der Website des Landratsamtes zu finden.
Stand: 11.02.2024, 17:29 Uhr 
 
Am Sonntag führte die Polizeidirektion Dresden einen Einsatz im Zusammenhang mit mehreren Versammlungen in der Landeshauptstadt Dresden durch. 
 
Polizeipräsident Lutz Rodig (60): „Die Dresdner Polizei schaut auf einen herausfordernden und dynamischen Einsatztag zurück. Dennoch ist es den Einsatzkräfte gelungen, sowohl das Recht der Versammlungsfreiheit als auch einen Gegenprotest in Hör- und Sichtweite zu garantieren. Der Einsatz ging für viele Dresdnerinnen und Dresdner mit Einschränkungen einher. Diese waren jedoch notwendig, um unseren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.“ 
 
Seit den Morgenstunden waren Einsatzkräfte der Polizei in der Innenstadt präsent. Mit Blick auf das Versammlungsgeschehen mussten ab dem Mittag mehrere Straßen im Bereich des Dresdner Hauptbahnhofes für den Verkehr gesperrt werden. 

Am Nachmittag stand eine Versammlung von Rechtsextremisten im Fokus des Einsatzes. Diese startete gegen 14 Uhr am Hauptbahnhof an der Strehlener Straße. Danach liefen die Teilnehmer über die Uhlandstraße, die Wiener Straße, die Sidonienstraße, die St. Petersburger Straße, den Georgplatz, die Parkstraße und die Gret-Palucca-Straße wieder zurück zum Hauptbahnhof. Dort endete die Versammlung nach 17 Uhr. Aufgrund des starken Gegenprotestes am Lennéplatz wurde die geplante Aufzugsstrecke verkürzt und der Aufzug über die Gret-Palucca-Straße zum Bahnhof zurückgeführt. Gegen neun Teilnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, das Waffengesetz sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

Die Versammlung der Rechtsextremisten wurde fortwährend von Gegenprotest begleitet. Drei entsprechende Versammlungen starteten auf der Bayrischen Straße, der Könneritzstraße sowie am Sachsenplatz. Anschließend bewegten sich diese in der Innenstadt. Weiterhin gab es Proteste entlang der Wegstrecke des rechten Aufzugs. Die Polizei gewährleistete den Protest in Hör- und Sichtweite, wie zum Beispiel am Georgplatz.

Auf der Hochschulstraße stoppten Einsatzbeamte eine etwa 150-köpfige Gruppe, die versucht hatte die Polizeiabsperrung zu durchbrechen und auf die Aufzugstrecke zu gelangen. Die Identitäten von 90 Personen wurden festgestellt. Weiterhin leitete die Polizei gegen zehn Gegendemonstranten Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.

Während des Einsatzes wurden drei Personen vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen.

Bei ihrem Einsatz wurde die Polizeidirektion Dresden von der sächsischen Bereitschaftspolizei, Beamten aus Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, und Thüringen sowie der Bundespolizei unterstützt. Insgesamt waren ca. 1.800 Polizisten im Einsatz. (ml)
Mittwoch, 07 Februar 2024 22:33

Weltkriegsbombe in Dresden-Übigau gefunden

Zeit: 07.02.2024, 11:45 Uhr bis 13:35 Uhr 
Ort: Dresden-Übigau 
 
Stand: 07.02.2024, 13:42 Uhr 
 
Bei Bauarbeiten auf einem Autohof an der Washingtonstraße ist am Mittwochmittag ein verdächtiger Gegenstand gefunden worden. 

Die Dresdner Polizei sperrte den unmittelbaren Bereich ab und zog Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hinzu. Nach deren Begutachtung handelt es sich um eine 250 Kilogramm schwere Bombe deutscher Bauart aus dem Zweiten Weltkrieg.

Die Bombe ist nicht mit Zündern ausgestattet und kann daher abtransportiert werden. Sie wird auf das Gelände es Kampfmittelbeseitigungsdienstes nach Zeithain gebracht und dort entsorgt. (ml)