Betreiber von Heizungsanlagen mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern, also Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks, in Privathaushalten in Sachsen mit besonders starken Preissteigerungen können ab dem 8. Mai 2023 eine Förderung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) beantragen. Maßgeblich für Online-Beantragung: Kosten gegenüber Referenzpreis des Jahres 2021 Entlastet werden sollen insbesondere Einfamilienhausbesitzer mit fossilen Heizungsanlagen - aber auch Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften, wenn diese erklären, dass sie die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleiten. Mieterinnen und Mieter selbst können keine Anträge…