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Freitag, 15 Juli 2016 23:49

Landesdirektion Sachsen begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Waldschlößchenbrücke

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Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes  (EuGH) vom Januar 2016 zur Auslegung des Europäischen Naturschutzrechts hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht nun die praktischen Folgen in seinem Urteil zur Dresdner Waldschlößchenbrücke erörtert. 

Das Gericht hat die wesentlichen noch offenen Streitfragen im Sinne des Freistaats geklärt. Die Forderung nach einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wurde zurückgewiesen. Ebenso bleibt die Zulassung entgegen der Forderung des klagenden Naturschutzvereins vollziehbar und die Brücke in Betrieb. Auch die Forderung des Naturschutzvereins, dem Europäischen Gerichtshof nun erneut Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, wurde abgewiesen.

Das Gericht hat klargestellt, dass die naturschutzrechtlichen Prüfungen zu jedem Zeitpunkt dem jeweiligen Stand der Rechtsprechung entsprachen. Insbesondere steht fest, dass der im Februar 2004 erlassene Planfeststellungsbeschluss für das Verkehrsvorhaben den damals geltenden naturschutzrechtlichen Anforderungen genügte.

Allerdings hat das Gericht erwartungsgemäß auch klargestellt, dass aufgrund des EuGH-Urteils nun eine ergänzende Prüfung erforderlich wird, da das Elbtal zwischenzeitlich als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen wurde. Eine solche Prüfung war zwar auf Grundlage umfangreicher Fachgutachten bereits durchgeführt worden. Diese Prüfung konnte aber die nun vom EuGH und dem Bundesverwaltungsgericht präzisierten zeitlichen Maßstäbe noch nicht berücksichtigen.

Ob die Landeshauptstadt Dresden zur Vornahme zusätzlicher Schutzmaßnahmen verpflichtet werden muss, kann aber endgültig  erst nach Auswertung der Unterlagen beurteilt werden, zu deren Vorlage die Landeshauptstadt Dresden nach den Urteilen des EuGH und des BVerwG nun verpflichtet ist. Die Unterlagen werden von der Landesdirektion sorgfältig und ergebnisoffen geprüft werden.

Weitere Informationen

  • Quelle: LDS - Landesdirektion Sachsen