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Donnerstag, 19 Januar 2017 23:45

Geflügelpestvirus nachgewiesen

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Im Landkreis Meißen sind in Radebeul und Moritzburg am 09. Januar bei verendet aufgefundenen Wildvögeln (Graugänse) Geflügelpesterreger des Typs H5N8 nachgewiesen worden.
 
Das Veterinäramt der Landkreisverwaltung hat entsprechend der Geflügelpest-Verordnung und hier bei Wildvögeln vorgesehene Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die Einrichtung von Sperrbezirken sowie eines Beobachtungsareals im Umkreis des Fundortes der infizierten Wildvögel. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen. Dazu erklärt der zuständige Tierarzt im Amt Dr. Sven Biereder: „Geflügel darf für die Dauer von 21 Tagen im Sperrbezirk und 15 Tagen im Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.

Geflügelbestände im Sperrbezirk werden durch Mitarbeiter des Veterinäramtes regelmäßig klinisch untersucht. Falls notwendig, werden auch hier Proben für Laboruntersuchungen entnommen.“ Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete und die tierseuchenrechtlichen Verfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-meissen.de veröffentlicht. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.

Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet haben Halter von Hunden und Katzen sicherzustellen, dass diese nicht frei herumlaufen. Im Sperrbezirk ist darüber hinaus die Jagd auf Federwild untersagt. Für alle Geflügelhaltungen gelten auf Grund einer Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft besondere Biosicherheitsmaßnahmen. So müssen neben gewerblichen Geflügelhaltern auch Hobbyhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden. Die verwendete Schutzkleidung ist nach Verlassen des Stalls unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen. Und es muss eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sein.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von toten Wildvögeln insbesondere Wasser- und Greifvögeln dem Veterinäramt zu melden. Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Veterinäramt gemeldet haben, müssen das unverzüglich nachholen. Bisher sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“. Gleichwohl empfiehlt das BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten.

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Letzte Änderung am Freitag, 20 Januar 2017 00:03