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Dienstag, 17 März 2020 23:51

Aktuelle Informationen zum Stand und zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Corona-Virus

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Ab Mittwoch, 18. März 2020, bleiben die Ämter an allen Standorten in Meißen, Riesa, Großenhain und Radebeul für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Für notwendige Anträge, die keinen Aufschub zulassen, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein persönlicher Termin vereinbart werden.

In Quarantäne

Die Zahl der im Landkreis Meißen am Corona-Virus Erkrankten liegt nach wie vor bei elf. Im Laufe des Tages werden nach Abschluss der Beprobungen aktuelle Ergebnisse erwartet. Amtsärztin Petra Albrecht geht von einem weiteren Anstieg aus. Bislang handelte es sich vor allem um Einzelpersonen, deren Kontakte relativ zügig ermittelt werden konnten. Rund 90 Proben hat das Gesundheitsamt ausschließlich in diesem Zusammenhang veranlasst.

Über 100 Personen befinden sich im Landkreis Meißen derzeit in Quarantäne, weil sie beispielsweise in Risikogebieten im Urlaub waren oder Kontakt zu infizierten Familienangehörigen hatten. Das Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung hält engen Kontakt zu diesen Bürgerinnen und Bürgern. Nach Aussage der Amtsärztin gibt es in diesem Personenkreis derzeit keinen Verdacht auf eine Corona-Erkrankung. Das Christliche Gymnasium in Riesa bleibt vorsorglich weiterhin geschlossen.


Amt bleibt geschlossen

„Analog der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern geht es auch im Landkreis Meißen trotz einer noch überschaubaren Infektionsrate um die Unterbrechung der Infektionsketten“, erklärte die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz in der täglichen Beratungsrunde unter Leitung von Landrat Arndt Steinbach. Aus diesem Grund wird auch das Landratsamt seinen Besucherverkehr vorübergehend neu regeln.

Ab Mittwoch, 18. März 2020, bleiben die Ämter an allen Standorten in Meißen, Riesa, Großenhain und Radebeul für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Für notwendige Anträge, die keinen Aufschub zulassen, muss vorab telefonisch oder per E-Mail ein persönlicher Termin im jeweils zuständigen Amt bzw. Team des Jobcenters der Landkreisverwaltung vereinbart werden. Soweit der Kontakt zum/r jeweils zuständige Bearbeiter/in nicht bekannt ist oder diese/r oder die Vertretung nicht erreicht werden kann, können die allgemeinen Kontakte genutzt werden. Diese sind hier zu finden. „Wenn vorhanden“, so der Dezernent für Verwaltung Manfred Engelhard, „wären Informationen bei der Terminvereinbarung zu Aktenzeichen und Bearbeiter/in sehr hilfreich.“

 
Wohin mit dem Kind?

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat ab 18.03.2020 die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten bis 17.04.2020 verfügt. Eine Notbetreuung ist dann möglich, wenn die Sorgeberechtigten in Bereichen der sog. kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Die Allgemeinverfügung des SMS, die Übersicht der Bereiche der „Kritischen Infrastruktur“ sowie das Formblatt, auf dem die Tätigkeit gegenüber der Leitung der Schule oder Betreuungseinrichtung schriftlich nachzuweisen ist, befinden sich auf der Corona-Seite des Gesundheitsamtes unter Informationen zu Schulen/Notbetreuung. Der Nachweis der Tätigkeit bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Arbeitgeber.


Betreuung der Senioren

Im Landkreis Meißen gibt es derzeit eine Reihe Initiativen, die sich um das Wohl der Seniorinnen und Senioren, die alleine leben, sorgen. Kleine Alltagshilfen sind hier stets willkommen, denn mitunter fällt das Essen am Mittag aufgrund einer Erkrankung des Anbieters aus oder Erledigungen in der Apotheke, im Supermarkt oder beim Bäcker müssen organisiert werden. Die 1. Beigeordnete des Landkreises Meißen, Janet Putz, erinnerte in der täglichen Beratungsrunde an die soziale Verantwortung: „In diesen Tagen sollten wir einmal öfter nach unseren alten Nachbarn sehen, vielleicht per Telefon fragen, ob sie Hilfe und Unterstützung außerhalb der Wohnung brauchen.“

Hilfe kann auch über die Kommune organisiert werden, wenn Stadt- oder Gemeindeverwaltung das Sozialamt des Landkreises informieren.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de