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Mittwoch, 01 April 2020 22:45

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen (01.04.2020)

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Im Landkreis Meißen ist die Zahl der auf Covid-19 positiv getesteten Personen auf 87 gestiegen. Sieben Patienten befinden sich in stationärer Behandlung in den Elblandkliniken, drei davon auf der Intensivstation. Für 227 Kontaktpersonen wurde eine häusliche Isolation angeordnet, 14 konnten hingegen die Quarantäne beenden.
 
Die Zahl der mit Covid-19-Infizierten steigt auch im Freistaat Sachsen stetig, so dass das Sächsische Sozialministerium gestern eine neue Rechtsverordnung zum Schutz der Bevölkerung erlassen hat. Im Krisenstab des Landkreises Meißen erklärte der Leiter des Dezernates Verwaltung Manfred Engelhard zu Inhalt und kommunalen Zuständigkeiten: „Die neue Verordnung verlängert die Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 19. April und regelt etliche Fragen neu bzw. weiterführend.“ Zudem wurde ein Bußgeldkatalog einschließlich Regelsätze festgelegt. Wer beispielsweise seine häusliche Unterkunft ohne triftigen Grund verlässt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro belegt, 500 Euro Bußgeld wird für den Verstoß gegen das Besuchsverbot verhängt, 500 bis 1.000 Euro für das Überschreiten der vorgegebenen Personenzahl.

Zudem wurde die Allgemeinverfügung „Verbot von Veranstaltungen“ überarbeitet und ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Hintergrund der neuen, teilweise restriktiveren Vorschriften ist auch die hohe Zahl an Regelverstößen. Vom 16. bis zum 30. März wurden in Sachsen 1.084 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in diesem Zusammenhang festgestellt. Die Polizei im Landkreis Meißen bilanzierte bei ihren Kontrollen am 31. März fünf Verstöße in Riesa gegen die da noch gültige Allgemeinverfügung, sechs in Großenhain, drei in Meißen. Gruppenbildungen standen dabei an der Spitze. „Den Vollzug der Rechtsverordnung sowie den der Allgemeinverfügung verantwortet der Landkreis in Kooperation mit der Polizei“, sagte Manfred Engelhard.

Amtsärztin Petra Albrecht ermahnte nochmals, die Regeln strikt zu befolgen: „Wir haben keine anderen wirksamen Maßnahmen, das Tempo der Ansteckung zu reduzieren und mit großem Glück vielleicht sogar die Zahl der Infizierten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu begrenzen.“ Es gibt derzeit kaum einen kommunalen Bereich, der sich nicht auf den Höhepunkt der Epidemie auch im Landkreis Meißen vorbereitet. Die Elblandkliniken folgen ihrem professionellen Konzept und versuchen dabei, Versorgungslücken etwa beim Testequipment, bei Schutzkleidung oder Mundschutz mit Hilfe regionaler Unternehmen weitgehend zu schließen. Energieversorger, Umweltfirmen oder der ÖPNV planen mehr Personal, falls die Zahl der erkrankten Angestellten rasant steigen sollte.

Viel Beratungsbedarf gibt es derzeit bei den Unternehmen im Landkreis Meißen. Sonderprogramme der SAB und der KfW Bank, Kurzarbeitergeld, ESF-Förderung, Kreditbürgschaften, Entschädigungsansprüche bei Quarantänemaßnahmen, Grundsicherung für Selbstständige, Stundungen von Steuern und Beträgen sind die wichtigsten Themen für eine Finanzbrücke über diese Krise. Der 2. Beigeordnete des Landkreises Andreas Herr informierte: „Die großen Unternehmen kommen in der Mehrzahl bislang relativ gut mit der sehr schwierigen Situation zurecht, Sorgen bereiten uns die mittleren und kleinen Firmen vor allem im Dienstleistungsbereich.“ Die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH hat eine Informationsplattform zusammengestellt unter www.wirtschaftsregion-meissen.de und auch der Landkreis Meißen informiert über Programme und Wirtschaftsfragen auf seiner Homepage unter dem Link www.kreis-meissen.org/15946.html.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de