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Freitag, 24 April 2020 00:21

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen (23.04.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es aktuell 207 positiv getestete Personen, davon ist bei 152 Personen die häusliche Quarantäne beendet. 8 Personen sind aktuell stationär aufgenommen, davon 2 auf der Intensivstation.12 Personen sind in Zusammenhang mit Covid-19 insgesamt verstorben. 135 Kontaktpersonen befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne.
 
Weltweit gibt es aktuell 2.628.527 bestätigte Corona-Infektionen, 183.424 Menschen sind in Verbindung mit der Infektion verstorben. Die Zahl der genesenen Patienten wird mit 784.986 angegeben, wobei es hierzu keine Meldepflicht gibt.

Zur aktuellen Corona-Bilanz für den Landkreis Meißen gehören insgesamt 207 positive Testergebnisse, das sind drei Corona-Infektionen mehr als am 22. April 2020. 152 ehemals Infizierte haben die häusliche Quarantäne beendet. Acht Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der ITS. Die Zahl der Verstorbenen im Zusammenhang mit Covid-19 beträgt weiterhin zwölf. 135 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Isolation.

Anhand der aktuellen Zahlen ist die Situation im Landkreis Meißen entspannt. Doch das Gesundheitsamt wie die Elblandkliniken sehen Gefahren aufgrund der neuen Verhaltensregeln. Die Kliniken werden trotz freier Corona-Kapazitäten ihren aktuellen Standard nicht runterfahren. Der Leitende Notarzt Dr. Oliver Hensel sagte auf der heutigen Sitzung des Krisenstabes: „Ich beobachte mit Sorge eine wachsende Nachlässigkeit im Alltag. Noch ist die Entwicklung der Infektionen unter den Lockerungen der neuen Rechtsverordnung offen.“ Erst in der nächsten Woche seien relativ sichere Daten vorhanden. Dieser Hinweis zielte auf die Inkubationszeit von mehreren Tagen, in der aber ein Infizierter bereits Mitmenschen anstecken kann. „Geduld und Abstand“, sagte die Amtsärztin Petra Albrecht, „sind nach wie vor wichtige Kriterien für die Eindämmung der Viruserkrankung.“

Vorbildlich verhalten sich im Landkreis die Landwirtschaftsbetriebe, die aktuell auf Erntehelfer aus Europa angewiesen sind. So gibt es bei Ankunft strenge Hygieneauflagen der Unternehmen auch dann, wenn die Helfer bereits im Heimatland getestet wurden. Ausländische Spargelstecher arbeiten und wohnen für 14 Tage separat, Einkäufe erledigt in dieser Zeit der Betrieb. Der auch für die Lebensmittelkontrolle zuständige Amtstierarzt Hans-Jörg Klaue erklärte, dass „die Landwirtschaftsbetrieb mit hoher Eigenverantwortung in dieser schwierigen Lage vor allem mit Blick auf die Verbraucher handeln“.

Ein Mund-Nase-Schutz (MNS) ist jetzt ebenso wie im Supermarkt oder Bus für Patienten in Arztpraxen verbindlich. Die Kassenärztliche Vereinigung betont, dass auch ein Tuch oder Schal bei Mangel an Verfügbarkeit ausreichen. Die Einhaltung der Pflicht, dass Kunden, Patienten, Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen, kontrolliert der jeweilige Eigentümer. Wird das Tragen strikt abgelehnt, handelt es sich um Hausfriedenbruch. Die Konsequenz ist, dass der Ort sofort verlassen werden muss.


Hilfe für den Sport

Der Freistaat Sachsen wird die sächsischen Sportvereine mit einem Hilfspaket von Darlehen und Zuschüssen in Höhe von 20 Millionen Euro unterstützen, um „Einnahmeausfälle und wirtschaftliche Schieflagen durch die Corona-Krise abzufedern.“ Ziel sei es, den Vereinen in Sachsen unbürokratisch zu helfen und die Sportstruktur im Freistaat zu erhalten, so Sachsens Innenminister Roland Wöller. Sächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LBS) organisiert sind, können ab sofort einmalige Zuschüsse bis zu 10.000 Euro und Darlehen zur Liquiditätssicherung in Höhe von bis zu 500.000 Euro beantragen. Eine Förderrichtlinie ist bereits erlassen worden. Bedingungen für die Soforthilfe ist ein durch die Corona-Krise verursachtes Liquiditätsproblem, das zu einer Existenzgefährdung aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die Beantragung erfolgt über den Landessportbund.


Blickpunkt Gastronomie

Die Bundesregierung hat auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung Hilfe für die von der Corona-Krise arg getroffene Gastronomie beschlossen. So soll für zunächst ein Jahr die Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent für Speisen auf sieben abgesenkt werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Auch im Landkreis Meißen mit einer vielfältigen Gastronomie wird diese Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen worden sein. Landrat Arndt Steinbach hatte bereits auf der Sitzung des Krisenstabes am Montag zu Überlegungen aufgefordert, den zumeist gastronomischen Familienunternehmen in dieser äußerst komplizierten Situation zu helfen. Die Kabinettsentscheidung ist ein erster Schritt.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de