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Donnerstag, 30 April 2020 00:02

Wasserentnahme zur Bewässerung aus Gewässern bleibt verboten!

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Auf Grund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung ist die Wasserführung in den Gewässer im Landkreis Meißen sehr niedrig. Daher wird dringend auf die Einhaltung der verbotenen Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken verwiesen.

Einzelheiten sind in der gültigen „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“ vom 12.07.2019, die im Amtsblatt für den Landkreis Meißen am 2. August 2019 bekanntgemacht wurde, nachzulesen. Zudem kann die Allgemeinverfügung über folgenden Link recherchiert werden: siehe Informationen

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