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Samstag, 09 Mai 2020 00:39

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen und zur Öffnung der Kita´s und Schulen für weitere Kinder (08.05.2020)

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Unverändert zu gestern ist die Zahl der insgesamt 224 positiven Testergebnisse, davon sind 192 Infizierte genesen und konnten die Quarantäne beenden. Sieben Patienten werden stationär behandelt, davon zwei intensivmedizinisch. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 Verstorbenen hat sich auf 19 erhöht. Und 73 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein.

Mit der langsamen Rückkehr in den Alltag, beginnen auch Analysen und Diskussionen um die Folgen der Corona-Krise. Der Freistaat Sachsen hat als erstes Bundesland einen Rettungsschirm für seine Kommunen in Höhe von rund 750 Millionen Euro geöffnet. Doch zunächst die Daten aus dem Landkreis Meißen: Unverändert zu gestern ist die Zahl der insgesamt 224 positiven Testergebnisse, davon sind 192 Infizierte genesen und konnten die Quarantäne beenden. Sieben Patienten werden stationär behandelt, davon zwei intensivmedizinisch. Die Zahl der an bzw. mit Covid-19 Verstorbenen hat sich auf 19 erhöht. Und 73 Kontaktpersonen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

Die aktuelle Entwicklung der Infektionen im Landkreis Meißen wie auch im Freistaat insgesamt lässt auf weitere Lockerungen hoffen, auch mit Blick auf die anspannte Lage der Unternehmen und damit der Kommunen. „Wir sind erleichtert“, so Landrat Arndt Steinbach, der das Programm des Freistaates ausdrücklich lobt. Doch es werde nicht reichen, alle Verluste zu kompensieren. Der Deutsche Städtetag rechnet mit Einbußen in Höhe von 20 Milliarden Euro als Folge der Pandemie. Sollte sich diese Summe bestätigen, wären es die größten Verluste kommunaler Haushalte in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach Schätzungen reduzieren sich im Bundesdurchschnitt die Gewerbesteuern – eine wesentliche Einnahmequelle der Städte und Gemeinden – um 15 bis 20 Prozent. Belastbare Zahlen werden Mitte Mai vorliegen. Sollten sich die düsteren Prognosen bewahrheiten, fordern die kommunalen Spitzenverbände Hilfe von Bund und Ländern. Der Freistaat Sachsen wie das Land Brandenburg haben auf den kommunalen Hilferuf zuerst reagiert. Landrat Arndt Steinbach zählt auf, was jetzt notwendig ist: „Die kommunale Liquidität und damit die Handlungsfähigkeit muss gesichert sein. Und es geht um die Entlastung der Sozialhaushalte.“ Er erwartet engagierte Haushaltdebatten auch auf kommunaler Ebene.


Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen

Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Das teilte heute der sächsische Kultusminister in einer Pressmitteilung (siehe unten) mit.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten. Für die Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen gelten jedoch strenge Regeln. Klassen und Betreuungsgruppen müssen strikt voneinander getrennt werden. Das sieht ein Konzept vor, dass unter Leitung des Kultusministeriums gemeinsam mit Infektiologen und Kinderärzten der Kliniken in Dresden und Leipzig sowie Experten der kommunalen Spitzenverbände, freien Kita-Träger und des Sozialministeriums entwickelt worden ist.

Grundsätzlich dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch das Personal muss gesund sein. In der Kindertagesbetreuung wird eine Mund-Nasen-Bedeckung situationsbedingt empfohlen. Gleiches gilt auch im Kontakt zu Erwachsenen. Ebenso sollten Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kindern müssen jedoch keine Masken tragen. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, müssen die tagaktuellen Zusammensetzungen der Gruppen und Betreuer dokumentiert werden. Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. Die Auskunft muss auch den Gesundheitszustand des Hausstandes einbeziehen. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Das Bringen und Abholen der Kinder sollte so gestaltet sein, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Jede Kita muss einen aktualisierten Rahmenhygieneplan erstellen und einhalten. Sanitärräume müssen mit ausreichend Seifenspender und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Handkontaktflächen, wie Türklinken, Tischoberflächen oder Fenstergriffe sind täglich zu reinigen. Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de