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Donnerstag, 14 Mai 2020 00:03

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen und zur Öffnung der Kita´s und Schulen für weitere Kinder (13.05.2020)

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Es liegen 226 positive Testergebnisse im Landkreis Meißen vor, 201 ehemals Infizierte wurden aus der häuslichen Quarantäne entlassen. Neun Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der Intensivstation. Die Zahl der an bzw. mit Corona Verstorbenen liegt weiterhin bei 19. Und 52 Kontaktpersonen müssen 14 Tage zu Hause bleiben.

Heute wurde die neue Corona-Schutz-Verordnung bekannt gemacht. Sie enthält weitere Lockerungen und Öffnungsregelungen unter Beachtung der weiterhin strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften. Die Verordnung tritt in den wesentlichen Teilen am 15. Mai 2020 in Kraft.
 
Sachsen öffnet mit der neuen Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 und Covid-19 weitere Alltagsadressen wie Kinos, Fitness-Studios, Restaurants, Cafés. Trauungen, Trauerfeiern, Beerdigungen sind erlaubt, auch Treffen mit Klassenkameraden oder Kindern der eigenen Kita-Gruppe im eigenen Wohnbereich. Was noch vor einem halben Jahr selbstverständlich war, dann rigoros eingeschränkt wurde, kommt nun langsam in den Alltag zurück.

Die Infektionsrate befindet sich auf einem stabil niedrigen Niveau und wird hoffentlich weiter sinken. Die Statistik aus dem Landkreis Meißen: Es liegen 226 positive Testergebnisse vor, 201 ehemals Infizierte wurden aus der häuslichen Quarantäne entlassen, neun Patienten werden stationär behandelt, zwei davon auf der ITS. Die Zahl der an bzw. mit Corona Verstorbenen liegt weiterhin bei 19. Und 52 Kontaktpersonen müssen 14 Tage zu Hause bleiben. Für Amtsärztin Petra Albrecht sind diese Zahlen sehr erfreulich: „Sie belegen, dass das Virus sich nicht mehr dynamisch ausbreitet. Aus meiner Sicht gibt es dafür mehrere Ursachen: Das umsichtige Verhalten der Landkreisbewohnerinnen und -bewohner, die strikte Recherche der Infektionsketten durch unsere Teams und sehr wahrscheinlich auch die Jahreszeit.“ Ob die Gefahren neuer Infektionsketten schon gebannt sind, wird die nahe Zukunft zeigen.

Es bleiben die eingeübten Hygiene- und Abstandsregeln, strenge Besuchsvorschriften in Alten- und Pflegeheimen und auch die magische Grenze von höchstens 50 bestätigten Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner für strengere Maßnahmen, diesmal veranlasst durch die Landkreise. Für Landrat Arndt Steinbach ist die kommunale Zuordnung richtig: „Jede Krise bzw. Katastrophe durchläuft verschiedene Phasen. Bei einer Pandemie sind wir wohl alle Lernende. Am Beginn, wo keiner wusste, wohin die Reise geht, waren die bundesweiten Regelungen richtig und wichtig. Doch die aktuellen Zahlen rechtfertigen solche Lösungen nicht mehr.“ Allerdings gibt es auch in der Verordnung vom 12. Mai 2020 eine Einschränkung: „Für Gebiete mit einem erhöhten Infektionsrisiko, das sich über mehr als einen Landkreis oder mehr als eine Kreisfreie Stadt erstreckt, kann das Staatsministerium für Soziales durch Allgemeinverfügung verschärfende Maßnahmen bestimmen.“ Damit das möglichst nicht passiert, werden die derzeit acht Rechercheteams mit den „Virusfahndern“ im Gesundheitsamt der Landkreisverwaltung Meißen nicht aufgelöst, auch wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derzeit andere Aufgaben erledigen. Und die Elblandkliniken halten an ihrem Konzept der „Corona-Station“ in Meißen vorerst fest und bereiten parallel die Rückkehr zur Regelversorgung vor.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Mai 2020 wurde bereits auf der Homepage des sächsischen Sozialministeriums www.corona.sachsen.de bekannt gemacht. Hier finden sich auch detaillierte Erläuterungen zu den neuen Regelungen. Die Verordnung steht am Ende dieses Textes zudem zum Download zur Verfügung.

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