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Freitag, 12 Juni 2020 00:47

Corona - Aktuelles zur Situation im Landkreis Meißen und zur weiteren Öffnung der Landkreisverwaltung ab 15. Juni (11.06.2020)

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Die Situation im Landkreis Meißen präsentiert sich am heutigen 11. Juni 2020 nahezu unverändert zu gestern. So sind bislang insgesamt 239 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Davon ist bei 213 Personen die behördlich angeordnete Quarantäne beendet. Unabhängig vom Status der Quarantäne werden aktuell drei Erkrankte stationär behandelt. Keiner liegt davon auf der Intensivstation. 20 Personen sind insgesamt verstorben. Gegenwärtig befinden sich 30 Kontaktpersonen in Quarantäne.
 
KfZ-Zulassungsstelle in Riesa öffnet wieder

Ab Montag kommender Woche – 15. Juni 2020 – ist die KfZ-Zulassungsstelle in Riesa wieder geöffnet. Bürgerinnen und Bürger benötigen für ihre Erledigungen keinen Termin. Zulassungsdienste und Autohäuser werden bei mehreren Vorgängen um eine vorherige Terminabstimmung gebeten.

Die nunmehr gewohnten Abstands- und Hygieneregeln sind bei einem Besuch gleichwohl einzuhalten, auch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht. Es wird nach wie vor darum gebeten, nur in dringenden Fällen vorzusprechen. Außerdem bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ein wenig Geduld bei möglichen Wartezeiten. Die Wiederöffnung erfolgt wie am Standort Meißen inklusive Sicherheitsdienst.


Sozialbereich und Jobcenter weiten Bürgerkontakt aus

Auch im Bereich des Sozialdezernates wird der coronabedingt verringerte Bürgerkontakt wieder ausgeweitet. Im Rahmen der schrittweisen Wiederöffnung der Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Meißen sind ab Montag, 15. Juni 2020, terminierte Vorsprachen im Jobcenter, im Kreissozialamt, im Kreisjugendamt sowie im Kreisschul- und -kulturamt möglich. Dies betrifft die Standorte Meißen (Loosestraße 15 und 17/19), Radebeul (Dresdner Straße 78b/c), Riesa (Heinrich-Heine-Straße 1) und Großenhain (Herrmannstraße 30-34).

Zu beachten ist, dass Gespräche nur nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme und Vereinbarung eines Termins bzw. auf persönliche Einladung stattfinden können. Entsprechende Schreiben und Nachweise sind am Eingang vorzulegen. Eingeschränkt ist auch die Anzahl der Besucherinnen und Besucher – Gespräche sollten möglichst einzeln oder mit maximal einer Begleitperson geführt werden. Des Weiteren ist beim Betreten der Gebäude ein Mund-Nase-Schutz zu tragen und den Anweisungen des Personals vor Ort bitte Folge zu leisten, insbesondere was die Einhaltung der Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten anbelangt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung sind nach wie vor per Telefon oder Mail zu erreichen. Unterlagen können per Post versandt oder in die jeweiligen Hausbriefkästen eingeworfen werden. Der Vermerk des zuständigen Bearbeiters und des Aktenzeichens erleichtert dabei die hausinterne Zuordnung. Für allgemeine Fragen und Informationen stehen im Jobcenter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Servicehotline 03521 725-4040 sowie den Infotheken 03521 725-9902 und -9904 gern zur Verfügung.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de
Letzte Änderung am Freitag, 12 Juni 2020 00:51