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Samstag, 29 August 2020 00:24

Corona-Virus: Aktuelle Situation im Landkreis Meißen (28.08.2020)

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Regelungen zum Schulbeginn am Montag
 
Im Landkreis Meißen sind – unverändert zum Vortag – bislang 259 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich sieben Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. 42 Kontaktpersonen von positiven Fällen gibt es derzeit im Landkreis. Unabhängig vom Status der Quarantäne ist aktuell keine Person stationär aufgenommen. 20 Personen sind insgesamt verstorben.

Ab Montag (31. August 2020) tritt die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten in Kraft. Dann beginnt in Sachsen das neue Schuljahr. Die Allgemeinverfügung soll bis zum 21. Februar 2021 gelten, dem Beginn der sächsischen Winterferien. Die Verfügung regelt beispielsweise, dass alle einrichtungsfremden Personen, bspw. Eltern, bei Betreten dieser Einrichtungen stets eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. An Schulen wird Lehrkräften und Schülern das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb des Unterrichts empfohlen. Schulen können allerdings eine Maskenpflicht anordnen.

Ab Dienstag (1. September 2020) gilt dann die Neue Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung). Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften sind die wesentlichen Grundlagen, die weiterhin gelten. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Die Rechtsverordnung gilt vom 1. September 2020 bis einschließlich 2. November 2020.

Sowohl die Allgemeinverfügung als auch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sind auf der Website www.coronavirus.sachsen.de zu finden. Dort werden auch häufig gestellte Fragen beantwortet. Die Corona-Hotline 0800 1000214 ist nach wie vor erreichbar.

Eine Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der Kinos im Freistaat Sachsen ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten. So können auch kleinere Kinos in Sachsen, die bislang weder durch das „Zukunftsprogramm Kino“ noch durch das „Zukunftsprogramm II“ der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien unterstützt wurden, künftig finanziell gefördert werden, um Corona-bedingt notwendige Investitionen zu realisieren. Anträge für diese Förderung können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden: www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/kino-förderung-investiv-sachsen.jsp

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de