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Samstag, 21 November 2020 13:37

Corona-Situation im Landkreis (20.11.2020)

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Im Landkreis Meißen gibt es bislang 2.072 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen. Von diesen befinden sich 673 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 84 neu infizierte Personen hinzugekommen.
 
Es sind 1.143 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen. Der heutige Inzidenzwert für den Landkreis Meißen liegt bei 169,0.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 80 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Insgesamt sind 56 Personen verstorben, da gegenüber gestern zwei weitere verstorbene Personen hinzugekommen sind.


Erreichbarkeit der Corona-Telefon-Hotline ausgeweitet

Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes im Landkreis Meißen ist ab sofort auch am Wochenende unter der Tel. 03521 725-3435 erreichbar. Montag, Mittwoch und Freitag 08:00-15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:00-17:00 Uhr, Samstag und Sonntag, 09:00-13:00 Uhr.


„Novemberhilfe“ für Unternehmen

Das sächsische Kabinett hatte in dieser Woche dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund für die Umsetzung der „Novemberhilfe“ zugestimmt. Damit wird in Sachsen die Bewilligung der finanziellen Corona-Hilfen des Bundes ermöglicht. Von diesen können alle Unternehmen, Solo-Selbstständige, Vereine und Einrichtungen profitieren, die auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung seit 2. November 2020 ihren Betrieb einstellen mussten.

Vorgesehen sind Abschlagszahlungen von bis zu 5.000 Euro für Selbstständige und bis zu 10.000 Euro für Unternehmen. Als »Novemberhilfe« sollen Zuschüsse des Staates in Höhe von 75 Prozent des anteiligen monatlichen Umsatzes vom November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Antragsberechtigte, die erst nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz vom 3. Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen. Die Unterstützung wird auf den Tag genau berechnet.

Ab Ende November soll die Antragstellung über die Plattform des Bundes

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

möglich sein. Diese erfolgt durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Soloselbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro Anträge direkt stellen, ohne einen prüfenden Dritten einschalten zu müssen. Als Identitätsnachweis benötigen sie dazu die Elster-ID aus der elektronischen Steuererklärung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird vom Freistaat Sachsen erneut mit der Antragsbearbeitung beauftragt.

Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt und laut der FAQ des BMF antragsberechtigt.

Bei Fragen von Unternehmen zu finanziellen Hilfen steht die WRM GmbH (Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH) zur Verfügung. Sie hat auf ihrer Internetseite https://www.wirtschaftsregion-meissen.de/ entsprechende Informationen bereitgestellt und ist zudem unter Tel. 03521 4760810 oder Tel. 03521 4760811 erreichbar.

Weitere mögliche Anlaufstellen sind auch die IHK und HWK.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de