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Mittwoch, 02 Dezember 2020 01:30

Corona-Situation im Landkreis Meißen (01.12.2020)

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Krisenstab in neuer Besetzung und neue Regelungen: Gleich zwei neue Gesichter und eine personelle Veränderung bot der Krisenstab Infektionsschutz des Landkreises Meißen am heutigen Dienstag. Landrat Ralf Hänsel hatte bislang als Vertreter der Städte und Gemeinden an den Sitzungen des Krisenstabes teilgenommen und führte heute erstmals in seiner Funktion als Landrat den Krisenstab. Neu im Krisenstab waren Dr. Simone Bertuleit, die als Amtsärztin ab sofort das Gesundheitsamt und perspektivisch auch den Krisenstab leitet, und Mirko Knöfel, Bürgermeister der Gemeinde Klipphausen, als neuer Vertreter der Städte und Gemeinden.
Auch inhaltliche Neuigkeiten gab es viele.

Seit heute und bis einschließlich 28. Dezember 2020 gilt die Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Sie ist unter Bekanntmachungen auf der Website des Landkreises Meißen nachzulesen. Sie regelt unter anderem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an unterschiedlichen Orten sowie die Abgabe und den Konsum von Alkoholika. Zudem ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe zählt die Allgemeinverfügung auf.

„Auch wenn der Landkreis Meißen den nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung maßgeblichen Inzidenzwert des RKI von 200 noch nicht an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, gelten bereits strenge Beschränkungen. Gründe dafür sind die Inzidenzwerte in den umliegenden Landkreisen und der Kreisfreien Stadt Dresden, die bspw. durch den Austausch von Pendlern auch in unseren Landkreis einwirken, sowie die bereits absehbare Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Meißen selbst. Die Landkreise haben sich daher auf einheitliche Regelungen verständigt und das begrüße ich sehr“, so Landrat Ralf Hänsel.

„Viel mehr Spielraum bleibt nun nicht mehr, wenn die jetzt geltenden Maßnahmen nicht greifen. Ich bitte die Einwohnerinnen und Einwohner daher eindringlich, sich zu informieren, verantwortlich zu handeln und sich an die Regeln zu halten – zum eigenen Wohl und zum Wohl der Mitmenschen“, appellierte Ralf Hänsel eindringlich.

Seit heute gilt auch die Fünfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Sie regelt die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen und ist ebenfalls unter Bekanntmachungen auf www.kreis-meissen.de nachzulesen. Die Allgemeinverfügung weist die Betroffenen zum eigenverantwortlichen Handeln und zum Verbleib in häuslicher Quarantäne an, auch wenn noch kein entsprechender Bescheid des Gesundheitsamtes vorliegt.

Veränderungen gibt es auch bei der täglichen Meldung der Fallzahlen. Da nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung der Inzidenzwert des RKI maßgeblich ist, wird das Landratsamt den auf der aktuellen Datenlage des Gesundheitsamtes basierenden Inzidenzwert nicht mehr veröffentlichen.

Der heutige Inzidenzwert des RKI liegt bei 242,8. Im Landkreis Meißen sind bislang 3.117 Personen positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 859 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Es sind zudem 812 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind gegenwärtig 100 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 18 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 96 Personen sind insgesamt verstorben. Dies sind vier weitere Verstorbene im Vergleich zum Vortag.

Der bislang täglich auf der Website veröffentlichte Tagesbericht wird zukünftig nur noch einmal wöchentlich – immer zum Krisenstab am Dienstag – veröffentlicht. Dort ist dann die Übersicht der Fallzahlen nach Städten und Gemeinden zu finden. Die Erstellung dieser und weiterer Statistiken bindet viel Personal und Zeit, die Aussagekraft der täglichen Zahlen ist jedoch eher gering. Die nunmehr freiwerdenden Kapazitäten sollen für die Erstellung anderer Statistiken, die immer wieder nachgefragt werden, bspw. im Bereich der Pflege, der Kitas und Schulen, aufgewendet werden.

Thema im Krisenstab war auch die Kindertagesbetreuung. Kitas sollen nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bei einem Überschreiten des Inzidenzwertes von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. „Es ist zu erwarten, dass wir am Freitag dieser Woche zum fünften Mal in Folge den Inzidenzwert von 200 nach RKI überschreiten werden. Wir werden dies mit einer Bekanntmachung entsprechend den Vorgaben veröffentlichen. Eltern und Kitas sollten sich bereits auf einen eingeschränkten Regelbetrieb ab der kommenden Woche einstellen“, informierte die stellvertretende Landrätin Janet Putz im Krisenstab.

Die größte Sorge in den Elblandkliniken ist die der vergangenen Wochen: die personelle Situation, denn die Betreuung stationärer Covid-19-Patienten ist sehr zeitintensiv. In dieser Woche werden nun auch am Standort Radebeul Intensivbetten für Covid-19-Patienten geschaffen. Kritisch sieht Klinikvorstand Frank Ohi die Zeit über die Feiertage: „Wir erwarten sieben bis 14 Tage nach dieser Zeit einen Schub an Patienten, wenn sich über Weihnachten viele Menschen – auch aus den Risikogruppen – treffen.“

Krankenhaushygieniker Christoph Kutschker konnte mit einer beeindruckenden Zahl aufwarten: Derzeit werden circa 500 Corona-Proben täglich an den Elblandkliniken genommen: bei der Aufnahme von Patienten, der Untersuchung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in der Infektionsambulanz.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de