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Donnerstag, 10 Dezember 2020 02:01

Landkreis Meißen: Sechste Allgemeinverfügung erlassen - Vierte Allgemeinverfügung tritt außer Kraft

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Am heutigen Mittwoch hat der Landkreis Meißen die Sechste Allgemeinverfügung zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht. Diese Allgemeinverfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.org am 10. Dezember 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 1. Dezember 2020 außer Kraft.
 
Die Sechste Allgemeinverfügung gestattet das Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund. Die Gründe sind entsprechend aufgeführt und im Vergleich zur bisher gültigen Allgemeinverfügung enger gefasst. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum besteht nun an allen Orten, an denen Menschen sich begegnen. Der Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.

Zudem enthält die Allgemeinverfügung Regelungen zum Besuch von vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur außerklinischen Intensivpflege, Altenheimen und Seniorenresidenzen.

Diese Sechste Allgemeinverfügung wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 11. Dezember 2020 am 14. Dezember 2020 außer Kraft treten.

Der Landkreis Meißen hat weiterhin für die Bewohnerinnen und Bewohner Seniorenheims „J.J. Kaendler“ in Meißen eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne bis zum 15. Dezember 2020, 23:59 Uhr erlassen. Auch diese Allgemeinverfügung ist auf www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen zu finden.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de