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Samstag, 16 Januar 2021 00:21

Siebente Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

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Der Landkreis Meißen hat heute die Siebente Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erlassen. Diese Allgemeinverfügung trifft weitergehende Regelungen zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Sie tritt am 18.01.2021 in Kraft und ersetzt die Fünfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.11.2020. Sie ist zunächst bis 31.03.2021 befristet.

Die Allgemeinverfügung regelt u. a., dass die Pflicht zur unverzüglichen Absonderung (Quarantäne) bei Kenntniserlangung des positiven Testergebnis (unabhängig von der Testart) auf für die Angehörigen des Hausstandes gilt. Die sich aus der Allgemeinverfügung ergebenden Verpflichtungen werden vom Gesundheitsamt bzw. in dessen Auftrag kontrolliert.

Die Siebente Allgemeinverfügung steht auf der Homepage (www.kreis-meissen.org) unter Aktuelles / Bekanntmachungen zur Verfügung.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de