Back to Top

Das Stadt- und Regionalportal

Mittwoch, 03 Februar 2021 00:16

Corona-Situation im Landkreis Meißen (02.02.2021)

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Gegenüber gestern ist im Landkreis Meißen eine weitere positiv getestete Person hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 12.036 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Von diesen befinden sich aktuell 367 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Zudem halten sich gegenwärtig 476 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen ist weiter gesunken und beträgt heute 129,5.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 147 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 14 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Mit einer weiteren verstorbenen Person im Vergleich zu gestern beläuft sich die Zahl der Verstorbenen auf insgesamt 497.

Die Übersicht der Infektionscluster zeigt, dass seit vergangenem Freitag positive Corona-Testergebnisse in fünf Pflegeeinrichtungen sowie einer Schule auftraten. In Kitas waren für diesen Zeitraum keine neuen Infektionen zu verzeichnen.

Die Corona-Hotline des Landratsamtes Meißen bleibt trotz der gegenwärtig sinkenden Fallzahlen auch am Wochenende geschalten. Unter der Telefonnummer 03521 725-3435 können auch am Samstag und Sonntag jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr Fragen gestellt werden.

Fragen gab es in den vergangenen Tagen von Einwohnerinnen und Einwohnern, die Quarantänebescheide für bereits zurückliegende Zeiträume erhielten. Betroffen sind Personen, die in der Hochzeit der Corona-Pandemie im November und Dezember als Indexfall oder Kontaktperson in Quarantäne mussten und damals mündlich in Quarantäne versetzt wurden. Die Vielzahl der Betroffenen benötigt den Bescheid zur Vorlage beim Arbeitgeber, daher hat das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen diese Bescheide noch erstellt und versandt. Nunmehr sind damit alle Fälle aufgearbeitet.

Künftig sollen betroffene Personen anstelle eines Bescheides – sofern vorhanden – eine Information per E-Mail erhalten. Ansonsten gilt die Siebente Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Diese kann auf der Website des Landkreises www.kreis-meissen.de unter Bekanntmachungen nachgelesen werden.

In der heutigen Sitzung des Krisenstabes bestätigten sowohl das Gesundheitsamt des Landkreises als auch die Elblandkliniken die sinkenden Werte bei der Zahl der Infizierten sowie die Zahl stationärer Covid-Patienten. Gleichzeitig ist die weitere Entwicklung ungewiss und das Einhalten aller Regelungen Voraussetzung für die Beibehaltung des positiven Trends.

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de