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Samstag, 24 April 2021 02:01

Corona - Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft (23.04.2021)

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Nach Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates trat das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes heute in Kraft. Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Infektionsschutzgesetz ein. Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte dann auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen, die 7-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Der Landkreis Meißen gibt heute die Inzidenzwerte der letzten drei Tage bekannt, welche jeweils über 100 liegen, und hebt die Dreizehnte Allgemeinverfügung zur Lockerung von Schutzmaßnahmen vom 5. April 2021 auf. Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie hier.

Landrat Ralf Hänsel kritisiert, dass die Bundes-Notbremse Schutzmaßnahmen ausschließlich an Inzidenzwerten ausrichtet und weitere Kriterien wie etwa die Auslastung des Gesundheitswesens, Teststrategien und Impfquoten unberücksichtigt bleiben. „Insbesondere die nun erneut stattfindenden Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten haben fatale Auswirkungen auf die Kinder, Jugendlichen und Familien, welche mittlerweile ihre Belastungsgrenzen mehrheitlich weit überschritten haben.“ Landrat Hänsel stellt nicht in Abrede, dass vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage intensive Schutzmaßnahmen weiterhin dringend erforderlich sind. „Passgenauere Lösungen für die unterschiedlichen Situationen vor Ort wären aus meiner Sicht jedoch zielführender und könnten ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Gesundheitsschutz und unvermeidbaren Einschränkungen herstellen.“

Weitere Informationen

  • Quelle: Landratsamt Meißen - www.kreis-meissen.de